Förderungen
Seit 1. Jänner 2000 stehen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend alljährlich Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds für die Förderung von Elternbildungsangeboten zur Verfügung.
Ziel der Elternbildungsförderung ist die Gewährleistung qualitativer Elternbildungsangebote, um Schwierigkeiten in der alltäglichen Eltern-Kind-Beziehung und Partnerschaftlichkeit vorzubeugen.
Weiters sollen durch niederschwellige Angebote Mütter und Väter aller Bildungsschichten erreicht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kann gemeinnützige Einrichtungen, die Elternbildungsangebote gemäß den im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 225 am 31. Dezember 2004 kundgemachten Richtlinien durchführen, auf Antrag fördern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Henriette Wallisch
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung II/2
1010 Wien, Franz Josefs-Kai 51
Tel.: 01/711 00-3225
Fax: 01/711 00-933225










