Expertenchat

Auszug aus dem Chat vom 30.01.2003 mit Mag.a Martina Staffe zum Thema "Kinderrechte"

Moderator - Sie sind Kinder- und Jugendanwältin des Bundes. Was fällt da genau in Ihren Aufgabenbereich?
Martina Staffe - Also Kinder- und Jugendanwältin zu sein heißt in erster Linie ein offenes Ohr für die Fragen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen selbst zu haben.

Wie viel Taschengeld soll man geben?

DAVID - Guten Abend: Meine Frage? Gibt es eine gesetzliche Minimumgrenze für Taschengeld?
DAVID - Wenn ja, wie viel?
Martina Staffe - Guten Abend David, einen konkreten Fixbetrag für das Taschengeld gibt es nicht. Da dieses ein Teil des Unterhaltsanspruchs ist richtet es sich nach dem Einkommen und Lebensverhältnissen der Eltern.
DAVID - Das heißt, wenn ein Vater sehr gut verdient, hat das Kind Anspruch auf mehr Geld als sonst?
Martina Staffe - Ja, weil der Unterhaltsanspruch berechnet sich als Prozentbetrag von Einkommen der Eltern. Die Prozente erhöhen sich mit dem Alter des Kindes bzw. Jugendlichen und davon etwa 10% sollten als Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.
Moderator - Was wäre dann so ein Prozentsatz für ein Kind zwischen 10 und 14?
Martina Staffe - Zwischen 16 und 22% des Einkommens der Eltern sind der Unterhaltsanspruch, wenn keine Geschwister da sind, wobei 16% für Kleinkinder gilt und 22% für ältere Jugendliche und junge Erwachsene, bei 10 bis 15-jährigen sind’s 20 %.

Wann soll man Taschengeld geben?

Martin - Für mich hängt die Höhe des Taschengeldes nicht so sehr vom Einkommen der Eltern ab, vielmehr von dem, was gedacht ist, was damit bezahlt werden soll und besonders auch vom Alter des Kindes, wann soll man anfangen, Taschengeld zu geben?
Martina Staffe - Meiner Meinung nach sollte man mit dem Taschengeld anfangen sobald das Kind einen Zahlenbegriff hat und rechnen kann. Also etwa ab der Volksschule, zuerst mit kleinen Beträgen für kurze Zeiträume - später kann der Betrag immer weiter erhöht werden und der Zeitraum verlängert werden, also etwa zuerst wöchentlich, dann monatlich.
Martin - die Idee zur Entwicklung des Taschengeldgebens gefällt mir gut - meine Kleine (3) fordert gerade sehr direkt ihr Recht auf mich, muss es ihr geben, bedeutet leider ausloggen - danke, Ciao

Die Rechte der Kinder in der Familie und im Staat

the nanny - Ich denke, daß es wichtig ist, daß Rechte von Kindern in der Verfassung verankert sind. Schwierig wirds wohl bei der praktischen Umsetzung in den Familien bzw. bei der Exekution bei Nichteinhaltung. Wie sehen Ihre Erfahrungen dazu aus?
Martina Staffe - In Österreich sind die Kinderechte leider nicht im Verfassungsrang, obwohl das von den Kinder- und Jugendanwälten schon lang gefordert wird. Konkret für das einzelne Kind ist es aber auch wichtig, dass von Eltern, LehrerInnen etc. Kinder und Jugendliche als Träger von Rechten gesehen werden. Und dafür muss viel Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden und das gehört auch zu meinen Aufgaben.
Moderator - Wenn nicht im Verfassungsrecht auf welches Recht stützt sich das "Kinderrecht"? Allgemeines Bürgerliches Recht?
the nanny - Ich denke auch daß in diese Richtung viel zu tun wäre. Schwierigerweise spielen in diesen Bereich komplizierte Themen, wie etwa die Wertefrage hinein. Ein Kind als Lebewesen, das genauso mit Würde und Respekt zu behandeln ist wie jeder Erwachsene, zum Beispiel. Ich denke, daß eben in diesem Bereich sehr viel Öffentlichkeitsarbeit zu leisten wäre, damit sich in den Köpfen der Menschen etwas ändert bzw. sie ernsthaft darüber nachzudenken beginnen.
Martina Staffe - Die Kinderrechte sind in allen österreichischen Gesetzen zu berücksichtigen.
the nanny - Inwieweit kann man dann überhaupt von Kinderrechten sprechen in Österreich? Wenn ich Sie richtig verstehen, sind sie in allen Gesetzen zu berücksichtigen, d.h. sie sind es derzeit nicht?
Martina Staffe - Darum setze ich in meiner Arbeit auch an vielen Punkten an, etwa mit der Förderung der Elternbildung, wo eben die Erwachsenen genau diese Punkte auch erfahren sollen. Aber auch in der ganz allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit.
Martina Staffe - Nein Österreich hat vor mehr als 10 Jahren die Kinderrechtekonvention unterzeichnet und seither immer wieder überprüft, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, weil jede Rechtsordnung muss sich immer weiterentwickeln. Ein Beispiel wäre etwa das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz von 2001 wo der Meinung von Kindern und Jugendlichen in der Familie mehr Bedeutung eingeräumt wurde, Jugendlichen ermöglicht wurde, manche Ansprüche selbst vor Gericht durchzusetzen oder das Besuchsrecht zu getrennt lebenden Elternteilen endlich als Recht des Kindes formuliert wurde.
the nanny - Der Teil mit der Meinung der Kinder und Jugendlichen, der innerhalb der Familie mehr Bedeutung zugemessen wird, würde mich interessieren. Das ist ein Teil davon, was ich vorher schon angesprochen habe, inwieweit kann, darf oder soll eine öffentliche Behörde, der Staat o.ä. in die Familie eingreifen?
Martina Staffe - Der Staat - konkret das Jugendamt - darf gegen den Willen der Eltern in Familien dann eingreifen, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind, etwa durch Gewalt in der Familie. Aber zusätzlich dazu bietet das Jugendamt zahlreiche Unterstützungsangebote, die die Familien freiwillig in Anspruch nehmen können. In den meisten Fällen lassen sich die Familien auf diese Angebote ein ohne dass ein Gericht gegen ihren Willen vorgehen muss. Diese freiwillige Inanspruchnahme - wenn auch mit ein bisschen Überredungskunst - bringt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch am meisten, weil sich dann auch konkret etwas ändert in der Familie.
the nanny - Das wäre zumindest der Optimalfall oder ein wünschenswerter Zustand. Leider ist es oft so, daß das AJF bzw. der/die zuständige SozialarbeiterIn von den Eltern vor allem als "Feind" oder Eindringling gesehen wird und es in der Praxis sehr schwierig ist auf die Strukturen der Familie einzuwirken....auf alle Fälle ein weites Feld, in dem es noch viel zu tun gibt! Vielen Dank für die Antworten und Anregungen zum Nachdenken

 
 

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