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Hilfe für Betroffene

von Mag.a Hedwig Wölfl

Elternbildung
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Elternbildung

Die Symptome

Nur in wenigen Fällen können nach sexueller Gewalt sichtbare Verletzungen wie blaue Flecken, Einrisse oder Geschlechtskrankheiten beobachtet werden. Auch sprechen Kinder und Jugendliche selten direkt und offen über Gewalterlebnisse und sexuellen Missbrauch. Sie senden jedoch je nach Alter und Persönlichkeit Signale, um auf ihre Not aufmerksam zu machen.

Jüngere Kinder leiden vor allem unter Ängsten, Albträumen und Entwicklungsstörungen. Später zeigen sich z.B. distanzloses oder aggressives Verhalten, eine stark sexualisierte Sprache oder panische Angst vor körperlicher Berührung. Im Jugendalter sind vermehrt depressive Symptome, Selbstverletzung, Essstörungen, Sucht und sozialer Rückzug Anzeichen, die auf sexuellen Missbrauch hindeuten können.

Auch wenn es keine eindeutigen Symptome für Missbrauch gibt, sind plötzliche Verhaltensänderungen und starke Stimmungsschwankungen prinzipiell ernst zu nehmen und weiter zu beobachten.

Was tun bei Verdacht?

Bedenken Sie immer, dass überhastetes und vorschnelles Eingreifen mehr schaden als nützen kann. Auch wenn Ihre persönliche Betroffenheit groß ist und Sie am liebsten sofort handeln würden, empfehlen wir in erster Linie, Ruhe zu bewahren und sich selbst Unterstützung zu holen.

Wenn Ihr Verdacht eher vage ist, dokumentieren Sie ihre Beobachtungen und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu einer professionellen Beratungseinrichtung wie einem Kinderschutzzentren auf. Konfrontieren Sie weder das Kind noch den mutmaßlichen Täter / die mutmaßliche Täterin vorschnell mit Ihrem Verdacht. Vermitteln Sie dem Kind, dass es Ihnen vertrauen kann und bleiben sie mit ihm in Kontakt. Akzeptieren Sie, dass das Kind einerseits Scham für das Erlebte empfindet und eventuell andererseits eine emotionelle Bindung an den/die TäterIn hat.

Bei konkretem Verdacht zögern Sie nicht, sofort eine Facheinrichtung wie die Kinder- und Jugendhilfe bzw. ein Kinderschutzzentrum zu Hilfe zu holen. Wenn Sie eine akute Gefährdung des Kindes sehen, können auch Polizei oder Rettung als erste Akuthilfe sinnvoll sein.

In jedem Fall ist anzuraten, mit dem Verdacht nicht alleine zu bleiben. Vertrauen Sie sich jemandem an – einer pädagogischen Fachkraft, die das Kind ebenfalls kennt oder einer Kinderschutzeinrichtung (Kinderschutzzentrum , Kinder- und Jugendhilfe etc.)

Hilfe für minderjährige Opfer sexueller Gewalt

Österreichweit gibt es 29 Kinderschutzzentren, in denen von Krisenhilfe und Beratung, bis hin zu Psychotherapie und Prozessbegleitung vieles angeboten wird, um den Betroffenen zu helfen. Es werden dort nicht nur die Betroffenen selbst sondern immer auch ihre Angehörigen oder andere Bezugspersonen (z.B. Pädagog*innen) – die den Schock eines erfolgten Missbrauchs ebenfalls verkraften müssen – beraten und betreut.

Beginnend mit dem ersten Gespräch und eventueller Krisenintervention wird ggf. in Absprache mit anderen Institutionen wie der Kinder- und Jugendhilfe die beste Vorgehensweise für das Kindeswohl ermittelt.

Sollte es zu einer Anzeige kommen, stehen dem Kind und seiner Bezugsperson kostenlos sowohl eine psychologische als auch juristische Prozessbegleitung zu. Mit dieser wird sichergestellt, dass neben der juristischen Vertretung die Belastung für die jungen Klient*innen, die durch ein Gerichtsverfahren und die erneute Konfrontation mit dem Geschehenen entsteht, möglichst gering gehalten wird.

Eine Psychotherapie zur möglichst guten Verarbeitung des Erlebten ist erst dann sinnvoll, wenn kein aktuelles Gewalterleben mehr vorliegt – also wenn das Kind in Sicherheit ist. Die Kosten der Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse. Die Dauer und Frequenz ist je nach Fall sehr unterschiedlich.

Für einen umfassenden und wirksamen Kinderschutz ist ein Zusammenwirken Vieler notwendig. Die Bereitschaft nicht wegzuschauen, eine klare Haltung gegen jegliche Form der Gewalt und Zivilcourage sind unerlässlich.

 

Links zu Hilfsangeboten:

www.die-moewe.at

www.oe-kinderschutzzentren.at

www.gewaltinfo.at

www.kija.at

www.kinderrechte.gv.at

www.rataufdraht.at

www.fruehehilfen.at


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