Dreirad, Laufrad und Roller sind eine gute Vorbereitung für sicheres Fahrradfahren. Von Beginn an sollte das Tragen eines Helmes selbstverständlich sein. Ist das erste Fahrrad erst gekauft, hilft gemeinsames Üben auf verkehrsfreien Flächen zur nötigen Sicherheit. Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab 10 Jahren alleine fahren. In jedem Fall gilt: Eltern haften für ihre Kinder. Einerseits bewirkt eine Verletzung der Aufsichtspflicht, dass Eltern für die Schäden, die ihre Kinder bei Verkehrsunfällen verursachen, haften. Andererseits ist es sogar denkbar, dass ein Kind wegen eines „Mitverschuldens“ eigene Schadenersatzansprüche verliert.
Gemeinsam unterwegs
Fahrradfahren im Straßenverkehr setzt voraus, dass mehrere Aufgaben gleichzeitig gemeistert werden können. Kinder sind je nach Entwicklungsstand mit komplexen Situationen und Mehrfachaufgaben rasch überfordert. Zudem sind sie schneller abgelenkt und reagieren oft noch spontan. Auch aufgrund ihrer Größe haben Sie nicht den Überblick im Straßenverkehr wie Erwachsene. Bevor es das erste Mal gemeinsam auf die Straße geht, müssen Kinder das Radfahren gut beherrschen, etwa alleine aufsteigen, zurückschauen und losfahren, lenken, bremsen und anhalten oder ausweichen. Sobald das Kind über die Verkehrsvorschriften Bescheid weiß und das Rad sicher lenkt, kann es losgehen. Begleitet nur ein Elternteil, fährt der Erwachsene am besten hinter dem Kind und bei schwierigen Stellen vorne.
Helmpflicht
Gerade bei Kindern ist der gut passende Kopfschutz besonders wichtig und daher gesetzlich vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie selbst Rad fahren oder wenn sie in einem Fahrradanhänger oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Kindersitz, Radanhänger oder Transportkiste
Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Grundsätzlich braucht jede Person einen eigenen Sitz mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen. Radfahrer, die Kinder unter 8 Jahren mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ein Kindersitz darf nur hinter dem Fahrer angebracht werden und muss fest mit dem Rahmen verbunden sein. Es darf maximal ein Kind befördert werden.
Beim Fahrradanhänger gibt es Modelle, die für den Transport von zwei Kindern zugelassen sind. Die neueste Variante, das Lastenfahrrad mit Transportbox, muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden. Alle drei Systeme müssen der Fahrradverordnung entsprechen und gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zudem müssen bei allen drei Transportvarianten die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise beachtet werden.
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