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Über die Vorteile der Nicht-Aussonderung für SchülerInnen mit Behinderungen

von Mag.a Petra Flieger

Elternbildung
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Viel wird in der Öffentlichkeit über die Frage diskutiert, ob behinderte Kinder schulisch integriert oder nicht doch besser in Sonderschulen unterrichtet werden sollen. Dabei wird oft über Vorteile von Sonderschulen berichtet: SonderschullehrerInnen seien nicht nur besonders qualifiziert, sondern auch besonders engagiert, Sonderschulen seien räumlich und materiell besonders gut ausgestattet und das Klima dort besonders familiär. Für Familien sei die Ganztagesbetreuung mit integrierten Therapien eine große Entlastung. Demgegenüber wird in Bezug auf die schulische Integration häufig argumentiert, dass LehrerInnen nicht ausreichend dafür qualifiziert und Ressourcen für SchülerInnen mit Behinderungen in den Regelschulen nicht ausreichend vorhanden seien. Auch integrative Nachmittagsbetreuung oder Therapie an Regelschulen sind keinesfalls selbstverständlich. Hat die schulische Integration von behinderten Kindern denn dann überhaupt Vorteile? Gibt es dazu gesichertes Wissen? Anhand ausgewählter internationaler Studien und eines neuen Dokuments der Vereinten Nationen soll dieser Frage ein wenig nachgegangen werden.

Bessere Lernerfolge und bessere Gesundheit im integrativen Unterricht

Zwei Untersuchungen aus der Schweiz zeigen eindrücklich, dass sowohl Kinder mit Lernbehinderungen als auch Kinder mit sogenannter geistiger Behinderung bessere schulische Leistungen erzielen, wenn sie integrativ unterrichtet werden:

In einer Langzeitstudie (Eckhart et al. 2011) wurde die Entwicklung von Jugendlichen mit Lernbehinderungen aus Integrationsklassen mit jener von Jugendlichen aus Sonderschulen verglichen. Eine zentrale Frage war, wie gut sich die jungen Erwachsenen am Arbeitsmarkt behaupten konnten. Die Ergebnisse der Untersuchung sind eindeutig:

  • AbgängerInnen aus Integrationsklassen haben deutlich bessere Chancen in der Berufswelt als ehemalige SonderschülerInnen.
  • Jugendliche aus Integrationsklassen schaffen es immer wieder, an mittleren Schulen Abschlüsse zu erreichen, wohingegen dies bei Jugendlichen aus Sonderschulklassen nie der Fall ist. Kinder mit Lernbehinderungen erzielen also langfristig deutlich bessere Schulerfolge durch integrativen Unterricht.
  • Schließlich sind ehemalige SonderschülerInnen häufig sozial isoliert. Sie haben im Gegensatz zu ihren KollegInnen aus der Integration keine tragfähigen sozialen Netze.

Oft wird in der öffentlichen Diskussion argumentiert, dass gerade Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen nur in einer Sonderschule gut gefördert werden konnten. Dieser Behauptung ging eine weitere Untersuchung nach (Sermier-Dessemontet et al. 2011). Es wurden die Leistungen von 68 Kindern mit intellektueller Beeinträchtigung, davon je 34 in Sonderschulen bzw. in Integrationsklassen, erfasst. Große Aufmerksamkeit wurde darauf gerichtet, dass die Kinder beider Gruppen miteinander gut vergleichbar waren. Alle Kinder wurden mehrfach umfassend in Bezug auf ihre schulische Fortschritte und Leistungen getestet. Auch in dieser Studie sind die Ergebnisse eindeutig:

  • Die Lernfortschritte der integrierten Kinder sind mindestens gleich groß wie jene der Kinder in Sonderschulen.
  • Sprachlich erzielen die IntegrationsschülerInnen eindeutig bessere Leistungen als die SonderschülerInnen.

Die AutorInnen erklären diese Ergebnisse damit, dass sich die anregende Lernumgebung in Integrationsklassen auf die Entwicklung der Kinder mit intellektuellen Behinderungen positiv und anregend wirkt.

Schließlich zeigt eine groß angelegte Untersuchung aus Kanada (Timmons / Wagner 2008), dass SchülerInnen mit Behinderungen im integrativen Unterricht nicht nur bessere Lernerfolgen erzielen, sondern dass auch ihr Gesundheitszustand besser ist als in Sonderschulen: Behinderte Buben und Mädchen in Integrationsklassen sind also gesünder als jene in Sonderschulen. Bemerkenswert ist, dass dieser Effekt bei SchülerInnen mit schweren Behinderungen besonders deutlich ist – also ausgerechnet bei jener Gruppe von Kindern mit Behinderungen, für die die aussondernde Beschulung häufig als besonders förderlich und notwendig dargestellt wird. Dieser Auffassung widersprechen allerdings auch neuere Erkenntnisse aus der Hirnforschung, die zeigen, dass soziale Aussonderung neurologisch dieselben Gehirnregionen aktiviert wie körperliche Gewalt. „Die Schmerzgrenzen des Gehirns reagieren auch dann, wenn Menschen sozial ausgegrenzt oder gedemütigt werden.“ (Bauer 2011, 58f). Soziale Ausgrenzung führt also zu Beeinträchtigungen, die mit den Folgen von physischer Gewalt zu vergleichen sind. In Anbetracht dieser Erkenntnis ist es naheliegend, dass Kinder vor allem unter langfristig aussondernden Bedingungen nicht nur schlechter lernen, sondern auch einen schlechteren Gesundheitszustand haben.

Nicht-Diskriminierung durch Nicht-Aussonderung

In der österreichischen Diskussion wird häufig argumentiert, dass Sonderschulen keine Aussonderung seien, weil sie ein Teil des Regelschulsystems sind. Dazu stellt der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (2016) klar: Segregation bzw. Aussonderung findet statt, „wenn Bildung für Lernende mit Behinderungen in getrennten Umgebungen vermittelt wird, die so ausgelegt sind oder genutzt werden, dass sie auf bestimmte oder unterschiedliche Beeinträchtigungen eingehen und Lernende mit Behinderungen von Lernenden ohne Behinderungen isolieren.“ (ebd., 5) Eben diese Aussonderung findet statt, wenn behinderte Mädchen und Buben von ihren nichtbehinderten Alterskollegen und –kolleginnen getrennt und in Sonderschulen unterrichtet werden. Der Ausschuss stellt außerdem einen direkten Zusammenhang zwischen Aussonderung und Diskriminierung her. „Das Recht auf Nichtdiskriminierung schließt das Recht mit ein, nicht abgesondert zu werden“. (ebd., 7). Die Praxis, die Mädchen und Buben mit Behinderungen in Sonderschulen zu unterrichten stellt dementsprechend eine Diskriminierung dar – ein Aspekt, der in der österreichischen Diskussion zur Bildung von Buben und Mädchen mit Behinderungen bislang keinesfalls ausreichend berücksichtigt wurde.

Hier schließt sich der Kreis zu den oben dargestellten Ergebnissen über die nachhaltigen und umfassend positiven Auswirkungen der Integration von behinderten SchülerInnen: Aussonderung ist Benachteiligung, die langfristig negative Auswirkungen auf das Leben Menschen mit Behinderungen hat. Diesen Benachteiligungen könnte nur ein wirklich inklusives Schulsystem ohne Aussonderung entgegenwirken.

 

Literatur

Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (2016). Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung (deutsche Übersetzung). Im Internet: https://bildungsklick.de/schule/meldung/deutschland-braucht-einen-neustart-fuer-inklusion/

Bauer, Joachim (2011, 3. Aufl.). Schmerzgrenze. Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt. München: Karl Blessing Verlag.

Eckhart, Michael; Haeberlin, Urs; Sahli Lozano, Caroline; Philippe Blanc (2011): Langzeitwirkungen der schulischen Integration. Eine empirische Studie zur Bedeutung von Integrationserfahrungen in der Schulzeit für die soziale u. berufliche Situation im jungen Erwachsenenalter. Bern: Haupt Verlag.

Sermier-Dessemontet, Rachel; Benoit, Valérie; Bless, Gérard (2011). Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung – Untersuchung der Entwicklung der Schulleistungen und der adaptiven Fähigkeiten, der Wirkung auf die Lernentwicklung der Mitschüler sowie der Lehrereinstellungen zur Integration. In: Empirische Sonderpädagogik, 2011, Nr. 4, S. 291-307. Im Internet:http://www.psychologie-aktuell.com/fileadmin/download/esp/4-2011_20120104/sermier.pdf

 

 


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