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Empfehlungen des Familienministeriums für Elternbildungs-Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen

Elternbildung
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Elternbildung

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 wurden zuletzt gelockert, aber es besteht nun häufig Verunsicherung, was wieder erlaubt ist und welches Verhalten jetzt als angemessen gilt.  Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat deshalb für Anbieter von Elternbildungs-Veranstaltungen Empfehlungen erstellt, die auf der COVID-19-Lockerungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz basieren. Sie finden eine Übersicht darüber, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen der Elternbildung abgehalten werden dürfen, welche Hygienemaßnahmen zu treffen sind und welche Informationen für die Veranstaltungs-Teilnehmenden bereit gestellt werden sollten.

Zu den BMAFJ-Empfehlungen zur Durchführung von Elternbildungs-Veranstaltungen