Zum Inhalt Zum Menü
Farbiger Bogen Farbiger Bogen Ei Schwerpunktthemen Zahnrad Lupe Share on Twitter Twitter Logo Share on Facebook Facebook Logo Share via E-Mail E-Mail Pfeil lang Pfeil nach unten Pfeil nach links Pfeil nach rechts Karte mit Marker Newsletter Links Bestellservice Literaturtipps Studien Elternbildung Login/Logout Hand Schließen Marker mit Hand YouTube Ei-Rahmen für Bilder info forum head helpdesk home info list logout message student task upload add burger burger_close courses delete download edit check link media preview preferences-elearning image share play-store-icon app-store-icon
Zum Inhalt Zum Menü

Forschungsbericht des ÖIF: Rechtliche und wirtschaftliche Folgen von Scheidung

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Der ÖIF (das Österreichische Institut für Familienforschung) fand heraus, dass sich bei den Unterhaltsleistungen eine Wechselwirkung zwischen Unterhalt des Kindes und der Ehegattin zeigt. Ein Euro mehr an Unterhaltsgeld an das Kind bedeutet um etwas mehr als einen Euro weniger Unterhalt an die Ex-Partnerin. Erhält diese umgekehrt einen Euro mehr, vermindert sich der Unterhalt des Kindes um etwa 30 Cents.
Mit dem Einkommen des Vaters steigt der Unterhalt des Kindes. Auch mit zunehmendem Alter wird der Unterhalt mehr. Für jedes Lebensjahr kommen monatlich ca. 5 bis 6 Euro dazu. Hat das Kind jedoch ein eigenes Einkommen so sinkt der Kindesunterhalt. Dies geschieht auch wenn der Vater andere Unterhaltspflichten aus früheren Ehen hat. Eine frühere Ehe verhindert ObsorgeBis zur Einführung des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 erhielt bei ca. 90% der Fälle die Mutter die Obsorge zugesprochen. Danach entfiel die Hälfte dieser 90 % auf gemeinsame Obsorge, in den anderen Fällen blieb die Obsorge weiterhin alleinig bei der Frau.
Mehr Besuchstage bei gemeinsamer Obsorge
Bei gemeinsamer Obsorge kann der Besuchsberechtigte das Kind bzw. die Kinder im Schnitt um 3 Wochen mehr sehen als bei der Alleinobsorge. Mehr werden die Besuchstage wenn einer der beiden Eltern sich eine Rechtsbeistand hinzugezogen hat, weniger wenn Unterhaltspflichten für Kinder bestehen bzw. wenn die Distanz zum Aufenthaltsort der Kinder größer ist.

Gesellschaftspolitische Empfehlungen“

– Eine Rechtsberatung sollte verstärkt empfohlen werden.
– Um Unterhaltsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte das Einkommen automatisch erfasst und die Unterstützungsleistungen entsprechend angespasst werden.
– Mediation bzw. Eheberatung fördern die Obsorge beider Elternteile.
– Eine Förderung der gemeinsamen Obsorge über Beratungseinrichtungen wäre empfehlenswert.Download: Zusammenfassung des Forschungsberichts (PDF 1,27 MB)