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ÖIF: ‚Wahlfreiheit durch Kinderbetreuungsgeld?‘

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Mit April 2005 bezogen rund 168.000 Frauen und Männer das Kinderbetreuungsgeld. Die bei weitem größte Gruppe der BezieherInnen sind die Angestellten mit 41%. Rund ein Viertel machen die neuen Beziehergruppen der Selbständigen, LandwirtInnen, Hausfrauen und -männer sowie SchülerInnen und StudentInnen aus.

Trend zur beruflichen Umorientierung
Etwa ein Viertel der BezieherInnen ist erwerbstätig. Knapp 18% der BezieherInnen sind über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Offensichtlich große Schwierigkeite birgt die unmittelbare Rückkehr ins Erwerbsleben nach der Karenz. Die Erhebung zeigt, dass die Karenzzeit eher zur beruflichen Umorientierung genutzt wird. Die Erwerbsbeteiligung kann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes durch verschiedene Gründe erschwert werden: Der Arbeitsplatz ist zu weit entfernt oder die Eltern sind skeptisch gegenüber der Eignung externer Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder.

Betreuung lieber „im Haus“
Ein Großteil der befragten BezieherInnen möchte die Betreuung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes selbst übernehmen. Gründe, warum Eltern eine außerfamiliäre Betreuung für diese Altersgruppe ablehnen, sind hohe Betreuungskosten sowie der Wunsch nach bedarfsgerechten Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Erwerbstätige und studierende BezieherInnen bevorzugen einen Betreuungsmix aus Mutter, Vater und weiteren Familienmitgliedern sowie hochqualitativer, zeitlich flexibler institutioneller Betreuung.

Väter im Zwiespalt
Immer mehr Väter möchten die Betreuung ihres Kindes eine Zeit lang selbst übernehmen. Allerdings beziehen Männer das Kinderbetreuungsgeld kürzer als Frauen und steigen dabei seltener ganz aus dem Erwerb aus. Dem Wunsch nach einer stärkeren Beteiligung der Väter stehen einige Barrieren entgegen. Väter befinden sich in einem Rollenkonflikt: Sie sind zwischen dem Wunsch, sich stärker an der Betreuung zu beteiligen, und dem Anspruch, der Ernährer der Familie zu sein, hin- und hergerissen. Als besonders erschwerend stellt sich auch eine negative Einstellung gegenüber Väterkarenz in den Unternehmen heraus. Weiters erschweren strukturelle Hindernisse wie die Zuverdienstgrenze und das Fehlen eines eigenständigen arbeitsrechtlichen Karenzanspruchs eine höhere Beteiligung der Väter. Abgesehen davon trägt auch der Einkommensunterschied zwischen Partner und Partnerin zur Entscheidung gegen die Väterkarenz bei.

Und nicht zuletzt sind Frauen insgesamt unterschiedlicher Meinung darüber, ob Männer ihre Erwerbstätigkeit zugunsten einer Beteiligung an der Karenz unterbrechen sollen oder nicht.

Quelle: Newsletter „Beziehungsweise 10/05“ des Informationsdienstes des Österreichischen Instituts für Familienforschung.

Nähere Informationen zu diesem Beitrag erhalten Sie bei Frau Mag. Sonja Dörfler, ÖIF, Tel. 01/535 14 54-20, sonja.doerfler@oif.ac.at