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Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen im Rahmen der Corona-Hilfe

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Gemeinnützige Vereine waren von der Corona-Krise stark betroffen und werden nun auch von der Bundesregierung durch einen Zuschuss unterstützt. Voraussetzungen für die Beantragung dieser Geldzuwendung sind Sitz und Tätigkeit der gemeinnützigen Organisation in Österreich, ihr Gründungs- oder Errichtungsdatum am oder vor dem 10.3.2020 sowie eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise. Förderbeträge bis 3.000 Euro werden sofort ausbezahlt, bei höheren Förderungen erfolgt zunächst die Auszahlung eines Teilbetrages und die weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung und Abrechnung.

Zuständig für den NPO-Unterstützungsfonds ist das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Es wurde eine eigene Website für diesen Krisenfonds eingerichtet und es steht auch eine NPO-Serviceline telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Alle Informationen hierzu unter npo-fonds.at .