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Ab Februar 2025: KI-Kompetenz-Nachweis von Bildungseinrichtungen gefordert

Der AI-Act der EU schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Die Verpflichtung, KI-Kompetenz sicherzustellen, betrifft alle Organisationen, die KI-Systeme beruflich nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder der Risikoklassifizierung ihrer Anwendungen – nicht nur Anbieter von KI-Systemen. Demnach müssen auch Erwachsenenbildungseinrichtungen aktiv werden, wenn sie KI beispielsweise in Kursen, zur Unterstützung administrativer Aufgaben oder im Management einsetzen.

Die EU-Regelung tritt bereits mit Februar 2025 in Kraft.

Ein Überblicksartikel auf erwachsenenbildung.at führt aus, was KI-Kompetenz im AI-Act der EU bedeutet, welche Auswirkungen die Regelung auf die Bildung hat und vor allem, welche Schritte in Bildungseinrichtungen zu setzen sind, um dem Rechtsrahmen zu entsprechen.

 

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