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Elternbildung

Seit 1. Jänner 2000 stehen alljährlich Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds für die Förderung von Elternbildungsangeboten zur Verfügung.

Das Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend kann deshalb gemeinnützige Einrichtungen auf Antrag fördern, wenn diese Träger Elternbildungs-Veranstaltungen gemäß den gesetzlichen Förderrichtlinien anbieten.

Ziel der Elternbildungs-Förderung ist es, österreichweit qualitativ hochwertige Elternbildungsangebote bereit zu stellen, um Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit zu unterstützen und Schwierigkeiten in der alltäglichen Eltern-Kind-Beziehung vorzubeugen. Elternbildung soll so einen Beitrag zur Partnerschaftlichkeit in der Familie leisten.

Durch eine finanzielle Förderung gemeinnütziger Elternbildungs-Träger sollen die Angebote für die Eltern kostengünstig und niederschwellig werden, so dass Mütter und Väter aller gesellschaftlichen Schichten erreicht werden können.

Das Antragsformular zur Förderung der Elternbildung, die Förderrichtlinien in der Elternbildung sowie die Richtlinien zur Abrechnung einer gewährten Elternbildungs-Förderung finden Sie nachstehend.

Seit 1.10.2022 kann ein Antrag auf Elternbildungs-Förderung beim Bundeskanzleramt online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur gestellt werden.

Zum Ausfüllen des Online-Förderungsansuchens ist eine Anmeldung am Transparenzportal erforderlich. NGO / NPO und gemeinnützige GmbH melden sich im Transparenzportal mit ihrer Unternehmensserviceportal-Kennung an. Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit dem Unternehmensserviceportal werden hier beantwortet: Infos zur Registrierung am Unternehmensserviceportal.

Bitte beachten Sie, dass das Online-Förderungsansuchen von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen über ID Austria verfügen müssen. Informationen dazu finden Sie unter ID Austria.

Hier können Sie das Elternbildungs-Förderungsansuchen online stellen: Elternbildungs-Förderungsantrag am Transparenzportal.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Online-Förderungsansuchen fasst folgende Seite zusammen: Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Nur bis 31.12.2024 kann ein Antrag zur Elternbildungs-Förderung noch postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur eingebracht werden, ab 1.1.2025 ist die elektronische Antragstellung verpflichtend.

Das Ende der Einreichfrist für Ihr Förderungsansuchen ist der 16. Oktober.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Mag. Katrin Thöndl

Bundeskanzleramt
Sektion Familie und Jugend
Abteilung VI/2 – Kinder- und Jugendhilfe
1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15

Tel.: +43 1 53 115 – 63 3225
E-Mail: Katrin.Thoendl@bka.gv.at