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Die Elterngeneration – wichtiges Bindeglied zwischen Enkeln und Großeltern

von Mag.a Barbara Mödritscher

Elternbildung
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Elternbildung

Vor gut dreißig Jahren sind in der klinisch-psychologischen Literatur Großeltern als dominant, die Mutterrolle untergrabend, Enkel verzärtelnd und Familienkonflikte provozierend dargestellt worden. Großeltern sind in der damaligen Fachwelt als Störfaktoren betrachtet worden. Heute werden Großeltern in der Systemischen Therapie/Familientherapie vorwiegend als wichtige Ressourcepersonen für die Eltern in der Betreuung ihrer Kinder sowie als stabile Kontaktpersonen für ihre Enkel wahrgenommen. Auch die Soziologen beschreiben einen allgemeinen Wandel im Blick auf die Großeltern. Nach ihren Forschungen stehen heute nicht mehr die Probleme in den Generationenbeziehungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Chancen und der Gewinn, den Großeltern als Unterstützer der Familien ihrer Kinder und Enkelkinder in finanzieller, organisatorischer und emotionaler Hinsicht bieten.

Die Beziehung innerhalb dieser drei Generationen ist immer als ein Zusammenspiel aller zu sehen. Ein funktionierender Familienverband ist abhängig von der Dynamik der Eltern/Großelternbeziehung. Ein unbearbeiteter, oft unbewusster Großeltern-Elternkonflikt kann sich auch auf das Kind übertragen. Es sind in der Regel die Eltern, die den Kontakt zu den Großeltern fördern oder einschränken. Einschränkung kann die Folge von räumlicher aber ebenso emotionaler Ferne und damit verbundenen unaufgearbeiteten Konflikten sein. So mancher Konflikt, der zwischen jungen Eltern und den Großeltern auftreten kann, ist im Grunde die Fortsetzung eines alten Konfliktes aus Kinderzeiten. Oft wollen die jungen Eltern mit anderen Erziehungsmethoden kompetenter sein als die Großeltern es bei ihnen waren.

Bei fehlender Kommunikation und Konfliktlösekompetenz der Eltern- und Großelterngeneration ist eine entwicklungsfördernde Umgebung für das Kind kaum gegeben. Eltern können Großeltern häufig im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Entlastung auf der einen und Verwöhnung/Gefährdung auf der anderen Seite erfahren. In der Regel ist es jedoch so, dass, wenn Großeltern „Familienfeuerwehr“ sind, Eltern die Vorbehalte in den Hintergrund stellen. Man kann immer wieder beobachten, dass auch schwere Konflikte zwischen Eltern und Großeltern auf Dauer ruhen, wenn es um das Wohl der Enkelkinder geht. Bei den Kindern kann so eine Situation zu großer Verunsicherung führen.

Zwischen Beziehungsqualität der Großeltern und Eltern und Verantwortungsübertragung besteht ein enger Zusammenhang. Misstrauen und schlechte Beziehungen können zum Kontaktverbot zwischen Großeltern und Enkelkindern führen. Dieser Beziehungsverlust ist für die Entwicklung der Enkelkinder nicht gut. Daher sollte man Elternberatungen darauf hin ausrichten, auch bei schweren Beziehungskonflikten Kontakte zwischen Großeltern und Enkelkindern zuzulassen.

Großeltern haben, ebenso wie Eltern, vor dem Gesetz das Recht auf persönlichen Verkehr mit ihren Enkelkindern. Dieses „etwas eingeschränkte“ Besuchsrecht ist im § 148 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) gesetzlich verankert und kann vor Gericht eingeklagt werden. Zu hinterfragen ist aber, ob fehlende Familienkompetenz durch Gesetze kompensier- bzw. exekutierbar ist?

Viel mehr müssen von der Eltern- und Großelterngeneration Wege und Möglichkeiten gesucht werden, ihre Konflikte zu erkennen und zu bearbeiten. Mir erscheint in diesem Zusammenhang wichtig, Wege zu suchen, die es möglich machen, die Personen hinter den Rollen Großvater/Großmutter, Sohn/Tochter, Ehefrau/Ehemann zu entdecken. Es kann spannend und hilfreich sein, hinter der Mutter oder dem Vater, der Tochter und dem Sohn, die Person, den Menschen zu entdecken. Dadurch kann es möglich werden, aus der Eltern-Kind Rolle (die immer noch von unterschiedlicher autoritärer Ausprägung sein kann) auf eine partnerschaftliche Ebene zu kommen.


(Auszug aus der Arbeitsmappe „Mit Achtung und Respekt kompetente Eltern – Wie Elternbildung gelingen kann“, Forum Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich, 2010. S2.21 – 2.27)

 


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