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Fortgehen – aber sicher!

von Mag.a Ursula Fischer

Elternbildung
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Unabhängig werden, mit Freunden ausgehen, verschiedene Events und Lokalitäten ausprobieren. All das gehört zum erwachsen werden dazu. Früher oder später wollen die meisten Jugendlichen das Nachtleben erkunden. Bei Eltern weckt das auch Ängste und Sorgen – vielleicht gerade, weil sie sich an ihre Jugendzeit erinnern. Jugendliche sollen selbstständig werden dürfen. Wenn Sie als Eltern dabei gut begleiten, können Sie ihre Kinder schützen. Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengefasst:

  • Machen Sie klar: Sie wollen das Fortgehen nicht verbieten, sondern Rahmenbedingungen vereinbaren, unter denen Sie es erlauben können.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter, lassen Sie sich von den Fortgehplänen erzählen. Verbieten Sie nicht gleich etwas, sondern fragen Sie nach den genaueren Umständen
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind für den Notfall eine Notiz mit Ihrer Telefonnummer in der Geldbörse hat! Das Handy hat meistens eine Sperre, die zur Hilfe kommende Personen nicht überwinden können.
  • Achten Sie darauf, mit wem Ihr Kind unterwegs ist und ob Sie sich auf die Freunde verlassen können! Niemand darf alleine zurückgelassen werden.
  • Sprechen Sie auch die Gefahren durch K.-O. Tropfen an.

Was sind KO-Tropfen und wie kann man sich davor schützen?Elternbildung

Darunter versteht man Substanzen, die sehr schnell betäubend wirken. Sie werden K.-O. Tropfen, also „Knock-Out“-Tropfen genannt. Meist werden sie in Getränke geträufelt, um das Opfer wehrlos oder bewusstlos zu machen. Sie sind sowohl farb- als auch geruchlos. Eventuell haben sie einen leicht bitteren, salzigen oder seifigen Beigeschmack, der aber in einem normalen Getränk nahezu unmöglich wahrgenommen werden kann.

Leider kommen K.-O.-Tropfen auch in Österreich immer wieder vor. Die Vorstellung von K.-O.-Tropfen kann Angst machen. Das Wissen über K.-O.-Tropfen und das richtige Verhalten, auch im Notfall, können schützen. Alle Jugendlichen, die gemeinsam mit Ihrem Kind ausgehen, sollten gut darüber informiert sein.

  • Besprechen Sie, dass Getränke nicht unbeobachtet stehen bleiben dürfen, auch nicht auf einer privaten Feier! Nur so kann niemand etwas hineintun.
  • Eine Möglichkeit ist es, mehrere kleine Getränke zu bestellen und immer auszutrinken, bevor man tanzen oder auf die Toilette geht. Vielleicht können Sie Ihrem Kind dafür ein bisschen zusätzliches Geld anbieten.
  • In einer Gruppe können Jugendliche sich auch gegenseitig unterstützen und auf die Getränke der anderen achten. Gerade, wenn Alkohol getrunken wird. Wichtig ist hierbei, dass Ihr Kind sich auf seine/ihre Freunde wirklich verlassen kann!
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, sich nicht von einer fremden Person auf einen Drink einladen zu lassen, wenn es nicht genau gesehen hat, wie dieser eingeschenkt und serviert wurde!
  • Schließlich sollten Sie mit Ihrem Kind das sogenannte Bauchgefühl trainieren. Sehr oft spüren wir, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Wenn sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn in einem Lokal, auf einer Party oder bei einer Bekanntschaft unwohl, unheimlich oder sogar bedroht fühlt, oder sich dort jemand eigenartig benimmt, heißt es: besser schnell weg!
  • Bieten Sie für den Notfall an, Ihr Kind abzuholen oder ein Taxi zu zahlen. Machen Sie keine Vorwürfe, sondern bieten Sie Unterstützung an. Am nächsten Tag können Sie alles in Ruhe besprechen.

Mögliche Symptome bei einer Verabreichung von K.-O.-Tropfen können sein:Elternbildung

  • Plötzliches Gefühl von Schwindel, Übelkeit, Benommenheit und/oder starker Müdigkeit.
  • Veränderung in der Wahrnehmung, dem Bewusstsein und/oder der Beweglichkeit: z.B. Gefühl, alles aus der Distanz oder verschwommen zu sehen, wie in Watte eingepackt, unbeweglich oder willenlos zu sein,
  • Veränderung im dem Verhalten und Empfinden, also sich „komisch“ zu verhalten oder zu fühlen, z.B. enthemmt, euphorisch oder nicht mehr gut denken, handeln oder sich erinnern zu können.

Achtung, die Nachwirkungen von K.-O.-Tropfen sind denen von einem starken „Kater“ durch zu viel Alkoholkonsum sehr ähnlich: Mattsein, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erinnerungslücken. Das macht die Einschätzung schwierig. Opfer haben oft Angst, dass ihnen niemand glaubt oder einfach angenommen wird, sie hätten „nur“ zu viel getrunken.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind vorab über mögliche Anzeichen und achten Sie selbst auf Symptome.

Was tun im Ernstfall?Elternbildung

Bestärken Sie Ihr Kind, Anzeichen auf K.-O.-Tropfen ernst zu nehmen und sich sofort Hilfe zu holen. Im Notfall ist es wichtig, die Rettung (144) oder die Polizei (133) zu rufen. Zusammen mit Alkohol sind K.-O.-Tropfen noch gefährlicher und können schnell zu ernsthaften Kreislaufproblemen führen!

Wenn Ihr Kind möglicherweise betroffen ist, sollten Sie als Elternteil unbedingt zeigen, dass Sie auf seiner Seite sind. Versuchen Sie behutsam herauszufinden, was geschehen ist. Wichtig: Jemand K.-O.-Tropfen zu geben, ist strafbar! Betroffene sind also Opfer einer Straftat und brauchen Ihre Hilfe und Unterstützung! Bieten Sie in diesem Fall unbedingt auch Hilfe bei Beratungsstellen und/oder Psychotherapie an.

 

 


KommentareElternbildung

Dr. Udo L.

ich fände es wichtig in diesem Rahmen noch einmal auf einen gemäßigten Alkoholkonsum hinzuweisen, um die Kontrolle über das Geschehen nicht zu verlieren und die aufgeführten Warnsignale bei sich oder seinen Freunden wahrnehmen und adäquat handeln zu können. Mein Erfahrungen aus der Kinderspitalambulanz waren leider oft andere und damit machen sich Jugendliche leider allzuleicht zum "idealen Opfer"!


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