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Gibt es rechtlichen Schutz für Kinder bei Mobbing?

von Mag.a Dr.in Stephanie Schmidt, BA

Elternbildung
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Mobbing ist eine Form von Gewalt und verletzt die Grundrechte eines Menschen. Gewalt ist verboten und Kinder sind vor Gewalt zu schützen. Das steht in der Verfassung und in vielen anderen Gesetzen – zum Beispiel im Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und in den Schulgesetzen.

Grundrechte eines Menschen. Gewalt ist verboten und Kinder sind vor Gewalt zu schützen. Das steht in der Verfassung und in vielen anderen Gesetzen – zum Beispiel im Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und in den Schulgesetzen.

Kinder können in unterschiedlichen Lebensbereichen von Mobbing betroffen sein. Besonders häufig tritt Mobbing im schulischen Bereich auf.

Mobbing in der Schule Elternbildung

Für den Schutz bei Mobbing als einer Form von Gewalt in der Schule sind Eltern und Schulleitung sowie die Lehr- und Betreuungsperson verantwortlich. Schule und Eltern haben eine gemeinsame Erziehungsverantwortung. Daher sind aufeinander abgestimmte Handlungen und gegenseitiger Austausch über Vorkommnisse, Maßnahmen und Wohlbefinden der Kinder wichtig.

Die Klassenvorständin/der Klassenvorstand beziehungsweise die Schulleitung hat bei Bedarf mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam einen Weg zu finden, Mobbing zu beenden. Mobbing wirksam zu beenden erfordert ein gutes Zusammenwirken von Eltern und Schule!

Welche Verantwortung trägt die Schule bei Mobbing?Elternbildung

Schüler/innen haben ein Recht, sich in der Schule sicher zu fühlen. Die Lehr- und Betreuungspersonen haben die Aufsichtspflicht über die Kinder und sind für ihren Schutz verantwortlich, das heißt, sie müssen auf die körperliche Sicherheit und Gesundheit des Schülers/der Schülerin achten und Gefahren nach ihren Kräften abwehren. Die Aufsichtsperson hat dabei auch zu verhindern, dass ein Kind einer anderen Person einen Schaden zufügt. Die Schulleitung ist für eine Schulkultur des gegenseitigen Respekts und der Null-Toleranz gegen Gewalt und Mobbing wie auch für das Beenden von Mobbingsituationen verantwortlich.

Wenn Mobbing zwar außerhalb der Schule stattfindet, das aber auch Auswirkung auf die Situation in der Schule hat, kann die Schule bestimmte Erziehungsmaßnahmen setzen. Im Falle von Mobbing kann das eine Aufforderung oder Zurechtweisung sein, das negative Verhalten zu stoppen oder eine Aufklärung über allfällige schulrechtliche Konsequenzen – bis hin zum Schulausschluss. Möglich sind auch strafrechtliche Folgen.

Welche Verantwortung tragen die Eltern?Elternbildung

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen und besonders die Schulgemeinschaft zu fördern. So ist es beispielsweise auch Aufgabe der Eltern, ihrem Kind beizubringen, sicher mit dem Handy umzugehen und Rechte anderer damit nicht zu verletzen.

Gibt es rechtliche Folgen bei Mobbing?Elternbildung

Mobbing an sich bildet kein Delikt. Allerdings können einzelne Mobbinghandlungen bestimmte straf- oder zivilrechtliche Delikte darstellen. Oft findet Mobbing unter Verwendung von Handys bzw. in sozialen Medien statt (Cyber-Mobbing § 107c StGB). Wird jemand z. B. über Mails, SMS, Anrufe oder auch WhatsApp Nachrichten über einen längeren Zeitraum belästigt, kann das strafbar sein. Auch wenn durch eine einmalige Handlung etwas Bloßstellendes über einen längeren Zeitraum im Internet verfügbar ist, kann das eine Straftat darstellen.

Verboten ist auch jede Diskriminierung und Belästigung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Weitere Delikte bei Mobbing können sein: Körperverletzung, (schwere)Nötigung, gefährliche Drohung, üble Nachrede, Beleidigung, Sachbeschädigung, dauernde Sachentziehung, Datenbeschädigung, Erpressung, Verleumdung, Bildnisschutz, ….

Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig und für ihr Handeln rechtlich verantwortlich. Das kann strafrechtliche Folgen und Schadenersatzpflicht bedeuten. Auch Eltern können schadenersatzpflichtig werden, wenn ihr Kind einer anderen Person einen Schaden zufügt und Eltern ihre Aufsichtspflicht schuldhaft nicht erfüllt haben.

Die Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichte beurteilen, ob Mobbinghandlungen strafbar sind. Die Schulleitung muss unter bestimmten Umständen eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei machen. Beratungseinrichtungen können bei der Einschätzung hilfreich sein, ob eine Anzeige (bereits) möglich ist. Es können auch Alternativen besprochen werden.

Zu beachten ist, dass zur Beendigung eines Mobbingvorgehens immer Interventionen innerhalb des Lebensfeldes, in dem sich Kinder und Jugendliche bewegen, nötig sind. Die rein rechtliche Aufarbeitung eines Mobbinggeschehens kann zwar als Tatausgleich oder Wiedergutmachung dienen, reicht häufig aber nicht aus, um aktuelles Mobbing wirksam zu beenden.

Welche Schritte sollten beachtet werden, um Schutz bei (Cyber-) Mobbing zu erhalten?Elternbildung

  • Nicht auf Nachrichten reagieren, die belästigen oder verärgern.
  • Vorfälle mit Datum und möglichen Zeugen/Zeuginnen dokumentieren, um sie später auch nachweisen zu können.
  • Nachrichten als Beweis einer Belästigung sichern, am besten unter Beisein von anderen (Screenshots von der Nachricht samt Datum).
  • Kontakte blockieren oder sperren.
  • Belästigungen und anderes den Betreiber/innen der Webseite melden und deren Löschung veranlassen.
  • Sich jemandem anvertrauen und bei Bedarf Hilfe holen, in manchen Fällen kann es nötig sein, sich an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten.

 

 


KommentareElternbildung

Hans - Peter

Tolle Arbeit ich werde die Lehrer darüber unterrichten können. DANKE


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