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„Ich habe meinen Traumberuf gefunden!“

von Mag. Rudolf Rux

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Der Übergang von der Schule ins Berufsleben ist für alle Jugendlichen eine aufregende, kritische und spannende Phase voller Fragezeigen. Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern haben in dieser Zeit noch zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Fragen wie:

  • Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es für mich überhaupt?
  • An wen kann ich mich wenden?
  • Was kann ich gut? Was möchte ich gerne machen?
  • Wie bekomme ich einen passenden Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsplatz?
  • Wie kann ich frühzeitige negative Zuschreibungen (Stempel der Arbeitsunfähigkeit) und Frustrationserlebnisse für mich/mein Kind vermeiden?

Für junge Menschen mit Behinderung ist es oft ein weiter Weg bis sie eine passende Beschäftigung gefunden haben. Die Zugänge und Möglichkeiten sind vielfältig und in jedem österreichischen Bundesland ein wenig anders, daher muss man frühzeitig eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen. Das Jugendcoaching ist ein österreichweites Angebot, dass alle Jugendliche am Übergang zwischen Schule und Beruf unterstützt. Auch Jugendliche mit einer Behinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können das Programm bis zum 24. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Sollte es in Ihrem Bundesland spezifischere Beratungsangebote geben, können Sie das ebenfalls von den Jugendcoaches erfahren.

In der ist Beratung zu klären welche passenden beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten oder Beschäftigungsangebote es gibt (z.B. integrative Berufsausbildung, Fachschulen). Bei der Auswahl des Arbeits- bzw. Beschäftigungsplatzes ist darauf zu achten, dass unabhängig von den persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und der individuellen Lernfähigkeit zuerst einmal sichergestellt ist, dass der angebotene Beschäftigungsplatz ein inklusives Arbeitsfeld bietet.

Jugendliche sollen sich ausprobieren dürfen! Es ist wichtig, dass die Jugendlichen Praktika machen um die jeweiligen Beschäftigungsfelder besser miteinander vergleichen zu können. Oft stellt sich heraus, dass die eigene Vorstellung von einem Arbeitsfeld sehr wenig mit der tatsächlichen Arbeitsrealität zu tun hat.

Überhöhte Erwartungshaltungen der Eltern können die Jugendlichen überfordern und zu Frustrationserlebnissen führen. Es ist vollkommen in Ordnung Unterstützungsangebote zu nutzen, die die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der BerufseinsteigerInnen ausloten und diese entsprechend fördern.

Vor dem Jobeinstieg hat es sich bei komplexeren Fällen bewährt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um eine Einschätzung bzgl. der Auswirkungen einer beruflichen Tätigkeit auf Förderungen und Transferleistungen zu bekommen. Diese Beratung wird von verschiedenen Sozialdienstleistern angeboten ist aber leider rechtlich nicht verankert bzw. finanziell abgesichert.

In Österreich sind ungefähr 23000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen beschäftigt. Diese Personengruppe hat keine eigene Sozial- und Pensionsversicherung, kein eigenes Einkommen und die Angehörigen beziehen erhöhte Familienbeihilfe. Erwachsenwerden geht anders.

Der gesellschaftliche Stellenwert von Arbeit ist enorm hoch. Durch Arbeit erwirbt man den Zugang zum sozialen Leben. Arbeit bringt Anerkennung für die Person und schafft den Raum für soziale Inklusion. Die Teilhabe am Arbeitsprozess eröffnet Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Durch Beschäftigung und Arbeit können sich Menschen mit Behinderung bei sinnvollen Aktivitäten entfalten und sie erleben die Bedeutung von Leistung und Nützlichsein. Es ist ein legitimer Anspruch, für eine erbrachte Arbeitsleistung auch Geld zu erhalten.

Bereits 2010 wurde die UN Behindertenrechtskonvention von Österreich ratifiziert. Im Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) (1) der UN Behindertenrechtskonvention wird Folgendes festgelegt

„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

Der Artikel 27 ist auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf gültig. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von Österreich 2008 ratifiziert. Durch die Ratifizierung der Konvention durch die EU im Jahr 2010 sind wesentliche Bestandteile der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in das Gemeinschaftsrecht eingeflossen.

Mit der Ausbildungspflicht bis 18 wurde eine stabile Basis für die berufliche Integration von Jugendlichen (auch mit Behinderungen) in das Regelbildungssystem und damit in weiterem Sinne in den Erwerbsarbeitsmarkt geschaffen. Die Integrative Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld (Teilqualifizierung und verlängerte Lehre) ermöglicht einen FacharbeiterInnenabschluss und erhöht damit die Chancen auf nachhaltige Arbeitsmarktintegration für Jugendliche mit Behinderungen. In der Praxis ist hier aber noch viel für Jugendliche mit höherem Unterstützungsbedarf zu tun.

Immer wieder gibt es in einzelnen Bundesländern Initiativen, die junge, als nicht arbeitsfähig eingestufte Menschen mit Behinderung  dabei unterstützen in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Grundsätzlich sind die Finanzmittel dafür vorhanden (Aufwendungen für Werkstätten müssen ohnehin geleistet werden) diese erfolgreichen Projekte flächendeckend auszurollen. Die Mittel  müssen nur gezielt für die berufliche Inklusion eingesetzt werden.

Statt einer Betreuung in der Werkstatt wird eine Arbeitsbegleitung und Assistenz direkt im Betrieb eingesetzt. Zusätzlich fördern die KollegInnen am Arbeitsplatz die soziale Integration. Die geringere Leistungsfähigkeit wird durch Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen. Ist die Leistungsfähigkeit sehr gering, so ist der Lohnkostenzuschuss entsprechend höher anzusetzen, damit sich Unternehmen für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes finden. Es gibt Beispiele in Österreich, wo der Lohnkostenzuschuss bis zu 90% betragen kann! Finanziert wird dies durch den Wegfall von bestehenden Transferleistungen, die es dann ja nicht mehr braucht, wenn die Person ein eigenes Gehalt verdient.

Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, können von ihren guten Erfahrungen berichten, wenn sie mit der herausfordernden Aufgabe nicht allein gelassen werden.

„Ich habe nur positive Erfahrungen mit Herrn X. gemacht und auch nur positive Rückmeldungen von unseren Kunden bekommen.“

„Frau X. ist an ihrer Arbeit unglaublich motiviert und interessiert.“

„Bin sehr zufrieden, Herr X. ist ausdauernd, strebsam und immer freundlich.“

(Quelle: Zufriedenheitsabfrage im Zuge der Projektevaluierung von Step by Step)

Pionierprojekte in der beruflichen Integration von Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf sind z.B. Spagat in Vorarlberg, das Chancenforum von autArK in Kärnten, MITTENDRIN von arbas in Tirol oder Step by Step von der Lebenshilfen Soziale Dienste GmbH in der Steiermark.

Über diese Projekte haben bereits hunderte Menschen mit Behinderung einen Job bekommen und diesen auch behalten. Es könnten bereits Tausende sein, die solche oder ähnliche Sätze über Ihre Arbeit sagen:

„Ich kann jetzt selbst Geld verdienen, die Arbeit macht mir Spaß“

„Ich bekomme viel Anerkennung und ich habe tolle Kollegen“

(Quelle: Angaben der ProjektteilnehmerInnen von Step by Step bei der Fokusgruppe zur Projektevaluierung)

Wir können optimistisch in die Zukunft blicken! Der österreichische Behindertenbeirat, hat sich im Auftrag von Sozialministerium dem Thema Existenzsicherung und Arbeit gewidmet. Eine Gruppe von ExpertInnen definiert für den Zeitraum 2021 bis 2030 die wesentlichen Ziele, um der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention bestmöglich zu entsprechen.


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