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Kinderunfälle und Produktsicherheit

von Dr Disa Medwed

Elternbildung
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Eine wesentliche Aufgabe des Verbraucherschutzes ist, besonders verletzbare Gruppen von VerbraucherInnen zu schützen, also v.a. ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und natürlich auch Kinder. Das Produktsicherheitsgesetz 2004 verlangt folgerichtig bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produktes  „… vor allem Bedacht zu nehmen auf … auf Verbraucher/innen (Verbrauchergruppen), wie zB Kinder…die durch das Produkt bei einer vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind“. Ähnlich auch die Spielzeugverordnung, wonach Spielzeug „…bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch entsprechend dem Verhalten von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit der Benutzer oder Dritter nicht gefährden darf.“
Produkte sollen also kindersicher sein – die Praxis entspricht dem leider nicht immer: seien es mechanische Risken bei Kindermöbeln, bedenkliche chemische Bestandteile wie die mittlerweile in Kinderprodukten verbotenen Kunststoff-Weichmacher (Phthalate), ungeeignete Autokindersitze oder Brandgefahren durch leicht entzündliche Kleidung – die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Grundsätzlich ist das Sicherheitsniveau bei Produkten unterm Strich jedoch durchaus gut. Tatsache aber bleibt, dass in Österreich jährlich etwa 159.000 Kinder bis 14 Jahre einen Unfall erleiden, davon fast 117.000 Heim-, Freizeit- und Sportunfälle (Quelle: KfV, Freizeitunfallstatistik 2010). Ein kleiner, aber durchaus beachtenswerter Teil wird auch durch gefährliche Produkte verursacht.
Greifen wir einige Beispiele typischer Gefahren für Kinder heraus: Eine zwar sehr seltene, aber im Einzelfall tödliche Unfallursache sind Kleinteile die, einmal in den Mund genommen, im Extremfall die Atemwege verschließen können. In der Regel sind nur Kinder bis zu drei Jahren von diesem Unfallmuster bedroht, manchmal kommt es aber auch zu Unfällen mit älteren Kindern. Produkte mit einem Durchmesser von mehr als 32 mm sollten keine Gefahr für Kinder darstellen. Der Alterseignungsvermerk („Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren“) bezieht sich daher teilweise auf die Prüfung mit Hilfe eines Testzylinders, den die Europäische Norm EN 71 dafür festlegt. Ein tragischer Todesfall mit einem größeren Teil, verschluckt von einem älteren Kind,  hat vor einigen Jahren aber gezeigt, dass dieser Test nicht immer gilt. Trotzdem ist wichtig, den Alterseignungsvermerk auf Spielzeug ernst zu nehmen und darauf zu achten, dass im Wohn- und Spielbereich von Kleinkindern keine kleinen und auf Grund von Farbe oder Aussehen für Kinder attraktiven Gegenstände erreichbar sind.
Spielzeug muss übrigens mit einem  CE-Zeichen gekennzeichnet sein, das aber kein Sicherheitssiegel ist: es muss vom Hersteller angebracht werden, der damit die Übereinstimmung des Produktes mit der europäischen Spielzeugrichtlinie bzw der österreichischen Spielzeugverordnung dokumentiert.
Bleiben wir beim Verschlucken, müssen wir auch an Vergiftungen denken: und hier sind v.a. Erwachsene gefordert, in Haushalten mit Kindern (auch an Besuche denken!) Chemikalien, Putzmittel, Lampenöle und dergleichen für Kinder unerreichbar zu verwahren. Im Notfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Vergiftungsinformationszentrale kontaktieren (https://www.gesundheit.gv.at/service/notruf/vergiftungsinformationszentrale.html)!
Feuerzeuge, mit denen es in der Vergangenheit immer wieder zu tödlichen Brandunfällen kam, müssen seit einigen Jahren mit einer Kindersicherung versehen sein (ausgenommen höherwertige Produkte) und dürfen nicht kinderanziehend (zB in Form von Cartoon-Figuren oder Autos) gestaltet werden. Dies kann aber Unfälle nur zu einem Teil und jedenfalls nur bei Kleinkindern verhindern – daher müssen Feuerzeuge nach wie vor für Kinder unerreichbar verwahrt werden.
Feuergefahren deuten gleich auf ein weiteres Thema hin: Advent und Weihnachten. Sprühkerzen mit ihren hohen Temperaturen sind eine „perfekte“ Zündquelle – also genauso wie Kerzen am Adventskranz oder am Christbaum keinesfalls von Kindern allein anzünden lassen. Und wenn man dafür auch belächelt wird: Löschmittel in der Nähe des Weihnachtsbaumes – und sei es nur ein wassergefüllter Eimer – können oft größere Schäden verhindern. Wünschenswert sind natürlich auch Brandmelder im Wohnbereich, die heutzutage durchaus erschwinglich sind.
Auch Schutzausrüstungen helfen Unfälle mit schweren Folgen zu vermeiden: Teilweise gibt es ja bereits eine Helmpflicht. So zB. in manchen Bundesländern beim Schifahren sowie österreichweit für Kinder bis 12 Jahre eine Fahrradhelmpflicht – auch auf dem Fahrrad-Kindersitz oder im Anhänger. Interessant sind aber zwei Beobachtungen: Kindern wird der Helm aufgesetzt, während die Eltern oft „unbehelmt“ daneben sind. Von Vorbildwirkung ist da natürlich keine Rede mehr. Und somit kann man berechtigt fragen, ob die Kinder auch den Helm tragen, wenn sie später alleine unterwegs sind. Zudem wird va der Fahrradhelm Kindern oft falsch aufgesetzt – meist zu weit im Nacken, wodurch sich die Schutzwirkung stark verringert. Wichtig ist übrigens, dass Kinder den Fahrradhelm – sofern er nicht über einen speziellen Sicherheitsmechanismus verfügt – wegen der Strangulationsgefahr durch den Kinnriemen beim Spielen (zB am Kletterturm) abnehmen sollten.
Eine unterschätzte Gefahr stellen gerade im Sommer  Biotope und Swimmingpools dar. Kleinkinder können schon im wenige Zentimeter tiefen Wasser ertrinken weswegen neben Absicherungen eine ständige Beaufsichtigung der Kinder (auch bei Besuch!) besonders wichtig ist.
Diese wenigen Beispiele zeigen, dass Kinderunfälle in allen möglichen Lebensbereichen auftreten können und oft nur durch geeignetes Verhalten der Erwachsenen oder Sicherheitseinrichtungen wie etwa Herdschutzgitter, Fenstersperren, Stiegengitter oder Fangnetze bei Trampolinen verhindert werden können.
Informationen und Sicherheitstipps finden Sie unter anderem auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit www.kfv.at und auf der Website der Initiative Große schützen Kleine www.grosse-schuetzen-kleine.at
Darüber hinaus ersuchen wir um Ihre Mithilfe: informieren Sie uns bitte über Unfälle, die (vielleicht) auf gefährliche Produkte zurückgehen, damit wir nötigenfalls präventive Maßnahmen aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes veranlassen und weitere Unfälle verhindern können.


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