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Schuleinstieg für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung – Informationen für Eltern

von Doris Friedl

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Der Übergang in die Schule ist ein wichtiger Schritt im Leben eines Kindes. Eltern von Kindern mit Blindheit oder Sehbehinderung stehen vor der Entscheidung, ob ihr Kind eine Regelschule in Wohnortnähe oder eine Spezialschule für Sehbehinderte und Blinde besuchen soll. Beide Wege werden von den individuellen Bedürfnissen des Kindes sowie den örtlichen Gegebenheiten beeinflusst.

Die Erfahrung zeigt, dass beide Wege die Grundlage für erfolgreiche und selbstbestimmte Lebenswege schaffen können.

1. Inklusive Beschulung (Regelschule mit Unterstützung)Elternbildung

In einer inklusiven Beschulung besucht das Kind eine allgemeine Grund- oder weiterführende Schule gemeinsam mit sehenden Kindern. Es erhält dabei spezielle Unterstützung, um am Unterricht teilzunehmen zu können.

Merkmale einer inklusiven Beschulung:

  • Das Kind wächst in einem Umfeld mit bis zu 24 sehenden Schüler*innen auf.
  • Ausgebildete Blinden- und Sehbehindertenlehrer*innen unterstützen stundenweise (Stundenausmaß abhängig vom Grad der Seheinschränkung sowie vorhandenen Ressourcen) durch
    – Begleitung des Kindes in ausgewählten Unterrichtseinheiten
    – Beratung der Lehrkräfte/Eltern bezüglich Auswahl und Nutzung von Hilfsmitteln, Arbeitsplatzausstattung, erforderlichen  Unterrichtsmaterialien und deren Adaptierung, Förderung sozialer Integration, usw.
  • Bei Bedarf kommen zusätzlich Trainer*innen für Lebenspraktische Fertigkeiten und Mobilität (z.B. Stocktraining, Orientierung im Schulgebäude) zum Einsatz.
  • werden schulintern Assistenzkräfte oder temporär zusätzliche Lehrkräfte im Unterricht beigestellt.
  • Erforderliche Hilfsmittel wie Braille-Zeilen, Tafelbildkamerasysteme, Vergrößerungssoftware oder taktile Materialien ermöglichen den Zugang zu Lerninhalten und werden vom Land oder Bund (Bundesschulen) zur Verfügung gestellt.

2. Spezialschule für Kinder mit Blindheit und SehbehinderungElternbildung

Spezialschulen sind auf die Bedürfnisse von Kindern mit Blindheit und Sehbehinderung ausgerichtet. Sie bieten eine intensive Förderung durch Fachpersonal und haben eine optimale Ausstattung.

Merkmale einer Spezialschule:

  • Der Unterricht findet in Kleinklassen von bis zu 8 Schüler*innen statt.
  • Für jedes Kind wird ein den Bedürfnissen angepasster individueller Förderplan angewendet.
  • Es gibt speziell ausgebildete Lehrkräfte für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik.
  • Technische Hilfsmittel wie Braille-Drucker, Bildschirmlesegeräte, barrierefreie Schulbücher, taktile Karten und 3D-gedruckte Objekte, stehen in der Schule dauerhaft zur Verfügung.
  • Selbstständigkeit im Alltag (z. B. Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fähigkeiten) wird gezielt durch speziell ausgebildetes Personal im Stundenplan integriert gefördert.
  • Unverbindliche Übungen, wie Musik- und Instrumentalerziehung, Sport, etc. werden bedarfsangepasst angeboten.

Fazit

Sowohl die inklusive Schule als auch die Spezialschule bieten wertvolle Chancen für Kinder mit Blindheit oder Sehschädigung. Auch ein Wechsel von der Regelschule in die Spezialschule oder umgekehrt ist während der Schullaufbahn möglich. Ein frühzeitiger Austausch mit Fachleuten, Schulen und anderen betroffenen Eltern kann helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Für weitere Informationen können sich Eltern an Beratungsstellen für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik vor Ort wenden.

 


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