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Sicher unterwegs mit dem Scooter

von Mag. Dr. Peter Spitzer

Elternbildung
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Scooter liegen bei Groß & Klein voll im Trend. Die Geräte auf Rollen gibt es in sämtlichen Varianten: vom Kleintretroller-, über den Stunt-Scooter bis hin zum E-Scooter (wobei dieser bei Kindern noch eine eher untergeordnete Rolle spielt).

Scooter werden im Freizeitbereich sowie im Straßenverkehr gleichermaßen gerne verwendet.

Vor allem die muskelkraftbetriebenen Varianten sind eine tolle Sache für die Kids: Sie fördern die Bewegungsfreude, machen fit und geschickt und ermöglichen es so, „Beinahe-Unfälle“ in allen Lebensbereichen besser abzuwehren und weniger schwere Verletzungen zu erleiden. Zudem bringen die beliebten Geräte auf Rollen die Kinder umweltfreundlich und von A nach B.

Doch wie sicher sind Kinder auf dem Scooter? Welche Schutzausrüstung sollten sie tragen, welche Sicherheitstipps beachten? Und wo dürfen Kinder überhaupt ab welchem Alter mit dem Scooter unterwegs sein?

Daten und Fakten zu Kinderunfällen mit ScooternElternbildung

Rund 2.000 Behandlungen verzeichnen die österreichischen Krankenhäuser pro Jahr nach Kinderunfällen mit Scootern und Rollern.

Die kleinen Räder und der kurze Lenker des Scooters machen sowohl die Kontrolle des Geräts als auch mögliche Richtungsanzeigen durch Handzeichen zu einer motorischen Herausforderung. Unterschätzt wird auch die Bremswirkung, vor allem, wenn der Untergrund und somit auch die Bremsen nass sind.

Das durchschnittliche Unfallalter beim Scooterfahren liegt um das neunte Lebensjahr.

In fast neun von zehn Fällen verletzen sich die Kinder und Jugendlichen bei einem Einzelsturz. Die Verletzung am bzw. durch den Scooter und als Verkehrsunfall machen jeweils einen einstelligen Prozentanteil bei den Unfallhergängen aus.

Bei Unfällen mit dem Scooter kommt es häufig zu Kopfverletzungen, da sich Kinder bei einem (drohenden) Sturz unbewusst mit den Händen am Lenker festklammern und so der Abstützreflex durch die oberen Extremitäten die mögliche Verletzungsenergie nicht abmindern kann. Dieser geht – vor allem, wenn der Radfahrhelm getragen wird – meist mit Blessuren, also relativ glimpflich, aus. Bei den schwereren Verletzungen stehen Knochenbrüche an erster Stelle.

Bei Verkehrsunfällen ist das Fortbewegungsgerät Scooter mit weniger als 1 % vertreten. Leider ist der tote Winkel an Kreuzungen für kindliche Scooter-Fahrer:innen genauso wie für jugendliche Radfahrer:innen eine große Gefahr bei rechtseinbiegenden Fahrzeugen und birgt ein hohes Risiko für tödliche Verletzungen. Statistisch auffällig ist hier die Gruppe der Buben im Volksschulalter betroffen.

SicherheitstippsElternbildung

  • Die wichtigste Schutzausrüstung ist ein gut sitzender Helm. Beim Fahren mit dem E-Scooter besteht, genauso wie beim Fahrradfahren, Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre.
  • Zusätzlich empfiehlt sich das Tragen von Ellbogen- und Knieschützern sowie idealerweise Radhandschuhen. (Handgelenkschützer sind nicht gut geeignet, da sie das Festhalten des Lenkers erschweren.)
  • Achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind gut sichtbare Kleidung und geeignete Schuhe trägt.
  • Lassen Sie sich beim Scooter-Kauf im Fachhandel beraten. Die richtige Art und Größe des Scooters haben großen Einfluss auf den Spaß- und Sicherheitsfaktor.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es ab welchem Alter mit welchem Gerät fahren darf und was es dabei beachten muss.
  • Kinder sollten sich vorsichtig ans Gerät herantasten und die richtige Beherrschung idealerweise gemeinsam mit den Eltern üben.
  • Unterziehen Sie den Scooter regelmäßig einem Sicherheitscheck und bringen Sie ihn ggf. wieder auf Vordermann.
  • Bei Nässe, Glätte und Bodenunebenheiten gilt besondere Vorsicht.
  • An Kreuzungen langsam über den Zebrastreifen fahren.
  • Bei rechtsabbiegenden Fahrzeugen solange passiv bleiben und auch bei grüner Ampel für Fußgänger:innen bzw. Radfahrer zuwarten, bis man sicher sein kann, dass man auch bemerkt wurde.

Rechtliche Bestimmungen1Elternbildung

Wo darf mein Kind fahren?

Muskelkraftbetriebene Scooter und Kleintretroller:
Diese gelten als „fahrzeugähnliches Spielzeug“*. Sie dürfen in Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen und Gehsteigen sowie in Wohn- und Spielstraßen verwendet werden, sofern weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgänger:innen gefährdet oder behindert werden. Es darf nicht auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn und auf Radwegen bzw. Radfahr- und Mehrzweckstreifen gefahren werden.

*Hinweis/Abgrenzung Tretroller: Ein Tretroller hat im Unterschied zum Micro-Scooter meist etwas größere, luftgefüllte Reifen. Er kann rein rechtlich als Fahrrad eingeordnet werden, wenn der äußere Felgendurchmesser größer als 30 cm ist. Es sind dann die Bestimmungen der Fahrradverordnung gültig.

E-Scooter:
Generell gilt: So lange die Leistung nicht mehr als 600 Watt beträgt und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet, ist der E-Scooter dort zulässig, wo das Radfahren erlaubt ist. Somit sind alle geltenden Verhaltensvorschriften für Radfahrer:innen einzuhalten. Das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Der E-Scooter muss mit funktionierenden Bremsen, weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne, roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten, gelben Rückstrahlern auf der Seite und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht ausgestattet sein.

Altersbestimmungen

Kinder dürfen mit mit Muskelkraft betriebenen Scootern im öffentlichen Verkehr ab acht Jahren unterwegs sein.

Mit dem E-Scooter müssen Kinder unter zwölf Jahren von einer mind. 16-jährigen Person beaufsichtigt werden. Ab Besitz eines Radfahrausweises oder ansonsten ab 12 Jahren dürfen Kinder auch mit dem E-Scooter (Leistung max. 600 Watt, Bauartgeschwindigkeit max. 25 km/h) alleine im Straßenverkehr unterwegs sein.

1Quelle: Bund, https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co.html, Stand: 4. April 2024

Da die rechtlichen Bestimmungen zur Benützung von Scootern und weiteren Geräten auf Rädern und Rollen sehr komplex sind und sich zudem laufend verändern/neue Geräte/Varianten hinzukommen, übernimmt der Verein GROSSE SCHÜTZEN KLEINE für die in diesem Artikel veröffentlichten Bestimmungen keine Haftung: Bitte informieren Sie sich immer über die aktuell geltenden Bestimmungen, z.B. auf www.oesterreich.gv.at.

Links/Infoquellen zum Thema – u.a.:

https://grosse-schuetzen-kleine.at/

www.oesterreich.gv.at

www.oeamtc.at

www.auva.at

www.kfv.at


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