Seit dem Jahr 2019 werden Familien in Österreich mit dem Familienbonus Plus steuerlich entlastet. Der Familienbonus ist ein steuerlicher Absetzbetrag (Reduktion der Steuerlast). Ab Juli 2022 wird der Familienbonus für minderjährige Kinder von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro und für Kinder ab 18 Jahren von 500 Euro auf 650 Euro angehoben.
Sie können den Familienbonus Plus entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber in Anspruch nehmen oder in Ihrer Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein geltend machen.
Verfügen beide Eltern über ein steuerpflichtiges Einkommen, kann der Familienbonus von jedem Elternteil zur Gänze oder auch von beiden Eltern je zur Hälfte beantragt werden. Bei getrennt lebenden Eltern wird, wenn der nicht haushaltszugehörige Elternteil regelmäßig Unterhalt für das Kind leistet, der Familienbonus auf beide Elternteile je zur Hälfte aufgeteilt, andernfalls steht der Familienbonus nur dem Familienbeihilfe beziehenden Elternteil zu. Wenn ein Elternteil kein Einkommen bzw. keine Steuerpflicht hat, kann der andere Elternteil den ganzen Familienbonus in Anspruch nehmen.
Auch alle Geringverdienerinnen und Verdiener, die den Familienbonus nicht geltend machen können, erhalten mit der neuen Regelung einen erhöhten Kindermehrbetrag von 450 Euro statt bisher 250 Euro. Für das Kalenderjahr 2022 beträgt der Kindemehrbetrag 350 Euro.
Für Kinder im EU-Ausland (sowie EWR, Schweiz) wird der Familienbonus entsprechend den für diese Länder ermittelten Lebenshaltungskosten in seiner Höhe wertangepasst; für Kinder in Drittstaaten steht kein Familienbonus zu.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) oder bei Ihrem Finanzamt. Die Berücksichtigung des Familienbonus bei der monatlichen Gehaltsauszahlung durch den Dienstgeber erfolgt durch das Formular E 30. Die Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung kann mit dem Formular E1 bzw. mit dem Formular L1k bei Ihrem Finanzamt oder über https://finanzonline.bmf.gv.at eingereicht werden.
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