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Wie wehre ich mich erfolgreich gegen Hass im Netz?

von Dr.in Bianca Schönberger

Elternbildung
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Ihr Sohn wird auf Instagram beschimpft, weil sein Name „ausländisch“ klingt? Ihre Tochter fühlt sich herabgewürdigt, weil in der Klassen-WhatsApp-Gruppe frauenfeindliche Sprüche fallen?

Einer jüngsten Studie von SOS-Kinderdorf zufolge gehört in Österreich Gewalt und sexuelle Belästigung im Internet bei einem Großteil der 11-18-Jährigen zum Alltag. Manche Hasspostings sind gegen die Persönlichkeit gerichtet, andere beziehen sich auf die ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe, die sexuelle Orientierung, das Geschlecht, die Religion oder eine Behinderung. Oft erfüllen solche Inhalte einen rechtlichen Straftatbestand und sind somit illegal.

Wenn Ihr Kind direkt oder als Teil einer Gruppe herabwürdigenden Äußerungen oder diskriminierenden Abbildungen im Netz ausgesetzt ist, so können Sie sich wehren, indem Sie die Inhalte melden, z.B. an ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit. Die dortige Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz wurde 2017 vom Bundeskanzleramt ins Leben gerufen, um österreichweit Betroffene und Zeug*innen von Hasspostings, Cyber-Mobbing und anderen Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet zu unterstützen.

Die juristisch und psycho-sozial geschulten Berater*innen helfen Ihnen kostenlos und auf Wunsch anonym dabei, sich aktiv gegen Hass, Hetze und Cyber Mobbing zu wehren. Sie beraten Sie rechtlich, besprechen mit Ihnen Handlungsoptionen und begleiten Sie bei möglichen weiteren Schritten. Sie erhalten zeitnah Beratung, beispielsweise im Fall von…

… persönliche Herabwürdigung in den sozialen Medien:Elternbildung

Die ZARA-Beratungsstelle erklärt Ihnen ausführlich, welche Möglichkeiten es gibt, um solche Nachrichten zu löschen und zukünftig derartige Nachrichten zu blockieren. Darüber hinaus klärt ZARA über rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf und bietet Unterstützung an, wenn Sie rechtliche Schritte setzen möchten.

ZARA hat bei den wichtigsten Social Media Firmen den „Trusted-Flagger“ Status, d.h. ZARA wird von den großen IT-Unternehmen als besonders vertrauenswürdig eingestuft. Der Trusted Flagger Status führt zu erhöhten Löschraten, weshalb die Beratungsstelle Betroffene und Zeug*innen von Hass im Netz häufig bei Löschungen erfolgreich unterstützt. Die Beratungsstelle beantragt auch oft erfolgreich die Sperrung der Accounts belästigender User*innen.

Im Oktober 2018 hat ZARA gemeinsam mit Sigi Maurer den Rechtshilfefonds für Betroffene von Hass im Netz ins Leben gerufen. Dieser ermöglicht finanzielle Unterstützung auch bei zivilrechtlichen Klagen wie z.B. Unterlassungsklagen im Fall von Hasspostings. In einem Fall wurden auf Kosten des Rechtshilfefonds von einer Rechtsanwältin Klagen wegen einem sehr herabwürdigenden Posting eingebracht, die erfolgreich mit einem Vergleich geendet haben. Die Täterin hat eine Entschuldigung für das äußerst beleidigende Posting veröffentlicht, die gesamten Verfahrenskosten übernommen und zusätzlich eine Spende überwiesen.

Zudem können Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens mit Schule, Verein oder anderen Einrichtungen beraten lassen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, dass ein/e Mitarbeiter*in der Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz Sie und Ihr Kind zu den Gesprächen begleitet oder das Gespräch im ZARA-Büro stattfindet.

… Diffamierung als Teil einer Gruppe:Elternbildung

Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechts, Religion oder anderer Merkmale herabgewürdigt oder diskriminiert werden, handelt es sich um eine Hassverbrechen. Fühlt sich Ihr Kind aufgrund seiner Hautfarbe, Religion oder eines anderen Merkmals als Teil einer solchen Gruppe betroffen, so können Sie sich bei ZARA über ihre Rechte und mögliche Vorgehensweisen beraten lassen (siehe … persönliche Herabwürdigung in den sozialen Medien).

Auch Sie bzw. Ihre Kinder als Zeug*innen können solche Postings immer bei ZARA z.B. über die Webseite – und wenn gewünscht auch anonym – melden. Die ZARA Berater*innen prüfen die Postings auf strafrechtlich relevante Tatbestände wie z,B, Verhetzung, zeigen das Posting allenfalls an und bemühen sich um eine rasche Löschung.

… Fake Accounts:Elternbildung

Wenn unter dem Namen Ihres Kindes ein Fake-Profil auf Facebook oder Instagram erstellt wurde und missbräuchlich für Postings genutzt wird, können sie sich an die ZARA-Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz wenden. Aufgrund des Trusted Flagger Status hat die ZARA-Beratungsstelle bereits die rasche Löschung von Profilen z.B. auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube erwirkt.

… Nacktfotos:Elternbildung

Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt auch dann, wenn die minderjährige Person diese Bilder selbst angefertigt und verschickt hat. Sie können sich bei ZARA Informationen zu einer möglichen Anzeige wegen Kinderpornografie holen, je nachdem auch wegen Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking.

Die Beratungen bei ZARA finden immer vertraulich statt und die Erfahrung der Berater*innen zeigt, dass persönliche Beratungsgespräche eine wichtige Ressource für Betroffene darstellen.

Außerdem haben z.B. Schulen die Möglichkeit, Präventionsbeamt*innen von der Polizei für Vorträge an die Schule zu holen – hier vermittelt ZARA gerne Kontakte weiter. Zudem kann ZARA über den „Trusted Flagger Status“ um eine rasche Löschung der Bilder – wenn sie veröffentlicht wurden – ersuchen.

Bitte nehmen Sie Unterstützung für sich und Ihr Kind in Anspruch und weisen Sie andere Betroffene auf Hilfsangebote hin! Bei Hass im Netz ist das Wissen, dass Löschungen von illegalen Inhalten und Accounts durch die ZARA-Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz beschleunigt werden können und dass es sich bei diesen Postings oft um strafrechtlich relevante Tatbestände handelt, nach wie vor nicht bei allen angekommen. Das bedeutet, dass viele Betroffene sehr leiden und gar nicht wissen, welche (rechtliche) Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen!


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