Zum Inhalt Zum Menü
Farbiger Bogen Farbiger Bogen Ei Schwerpunktthemen Zahnrad Lupe Share on Twitter Twitter Logo Share on Facebook Facebook Logo Share via E-Mail E-Mail Pfeil lang Pfeil nach unten Pfeil nach links Pfeil nach rechts Karte mit Marker Newsletter Links Bestellservice Literaturtipps Studien Elternbildung Login/Logout Hand Schließen Marker mit Hand YouTube Ei-Rahmen für Bilder info forum head helpdesk home info list logout message student task upload add burger burger_close courses delete download edit check link media preview preferences-elearning image share play-store-icon app-store-icon
Zum Inhalt Zum Menü

Wohnen – Auszug aus dem Elternhaus

von Mag.a Kerstin Schweitzer

Elternbildung
Elternbildung
Elternbildung

Bereits vor drei Jahren kam Frau S., damals 72 Jahre alt, in die Beratungsstelle um Unterstützung beim Auszug ihrer Tochter Nadine (damals 52 Jahre) zu bekommen. Die Geburt von Nadine war mit schweren Komplikationen verbunden. An die Details kann sich Frau S. noch so gut erinnern, als wäre es gestern gewesen, hat sie der Psychologin in einem Erstgespräch erklärt. Ganz aufgelöst saß sie während dieser Schilderung in ihrem Sessel, in Gedanken versunken, mit Tränen in den Augen. „Damals wusste ich überhaupt nicht, an wen ich mich wenden soll, als ich dann Gewissheit hatte“, sagte sie, „ich fühlte mich komplett alleine gelassen. Meine Familie hat mich im Stich gelassen, mein Mann trennte sich schon kurze Zeit nach der Geburt von Nadine von mir. Mein Leben war von heute auf morgen ein anderes. Anfangs dachte ich mir noch, es sei ja eh alles in Ordnung mit Nadine. Zwar hatte ich Probleme beim Stillen, jedoch die Fütterung mit Fläschchen hat gut funktioniert, Nadine hat rasch an Gewicht zugenommen und wir wurden auch bald vom Spital entlassen. Im Alltagsstress, nun mit einem Baby, hatte ich dann auch gar keine Zeit mehr, über die Erlebnisse im Spital während der Geburt, nachzudenken. Ich nahm mir die Zeit einfach nicht, weil Nadine mich jetzt brauchte… und das von Tag zu Tag mehr. Denn allmählich bemerkte ich, dass irgendetwas mit Nadine nicht stimmte. Sie war sehr quengelig, ich schaffte es kaum, sie zu beruhigen, ihre Bewegungsabläufe waren ruckartig, ich dachte zuerst, sie sei einfach ein sehr schreckhaftes Kind. Bei den Nachfolgeuntersuchungen bekam mein ungutes Bauchgefühl dann einen Namen: Tetraparese – meine Welt war zerstört!

Nur schleppend bekam Frau S. damals die notwendige Unterstützung die sie brauchte – zum einen die notwendige Förderung für ihre Tochter, zum anderen die psychosoziale Begleitung für sie selber, damit sie als alleinerziehende Mutter weiterhin stark bleiben kann. „In der heutigen Zeit schaut die Sache natürlich schon ganz anders aus“, berichtet sie, „heutzutage gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und das finde ich richtig toll“, sagt sie im Gespräch.

Bei Frau S. stellte sich im Beratungsgespräch folgende Situation dar. Aufgrund der Tatsache, dass sich keinerlei familiäre Ressourcen bzgl. der Pflege und Alltagsunterstützung aufgetan haben, war sie damals gezwungen, ihren Job als Krankenschwester aufzugeben. Ihr Alltag drehte sich fortan nur mehr um die bestmögliche Begleitung und Unterstützung ihrer Tochter. Sie übernahm die Pflege zuhause und hat versucht, sämtliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Tochter aufzustellen. Untertags besuchte Nadine eine Tageswerkstätte der Behindertenhilfe. Sie bekam Pflegegeld, Familienbeihilfe sowie Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung. Eigenpension bekam sie keine, da sie zu wenig Versicherungsjahre hatte. Im Scheidungsurteil wurde ihr und ihrer Tochter eine geringe Unterhaltssumme zugesprochen. Somit lebte sie größtenteils von finanziellen Unterstützungsleistungen, die ihrer Tochter aufgrund deren Behinderung zuerkannt wurde. Und dies stellte für sie einen sehr schwer zu durchbrechendem Kreislauf dar, welcher neben dem finanziellen Aspekt auch den emotionalen Aspekt beinhaltete.

Vor drei Jahren kam sie schlussendlich zum ersten Mal in die Beratungsstelle. Ihr Wunsch war es, für sie und ihre Tochter ein gelingendes Prozedere für Nadines Auszug zu gestalten. Schlussendlich brauchte es drei Anläufe, bis der Auszug dann endlich funktionierte. Warum? Ein geeigneter Platz in einem Vollzeitbetreuten Wohnen wurde schnell gefunden. Durch eine Verschränkung der Wohn- und Beschäftigungssituation gelang die Eingewöhnungsphase gut. Nadine fühlte sich gleich wohl im Kreis ihrer MitbewohnerInnen und nahm an den täglich stattgefundenen Aktivitäten teil. Nadine blühte förmlich auf. Auch ihre Mutter merkte das sehr schnell. Für sie war es zu diesem Zeitpunkt dringend notwendig, die finanziellen Angelegenheiten so zu regeln, dass beide abgesichert waren. Parallel dazu merkte sie sehr rasch, wie sich ihre Rolle als Mutter zu verändern begann. Diesem Prozess stand sie anfangs sehr skeptisch gegenüber. Es musste erst Vertrauen zu den Betreuungspersonen aufgebaut werden. Der Alltag musste neu strukturiert werden. Sie musste lernen, Verantwortung abzugeben – sowohl an ihre Tochter als auch an die MitarbeiterInnen des Wohnhauses. Hierbei bemerkte sie, dass ihr regelmäßige Gespräch halfen. Den Prozess aufzuarbeiten, wie es für eine Mutter ist, wen die eigene Tochter nicht den „üblichen Weg“ von der Kindheit ins selbstständige Erwachsenenalter macht, sondern in den Augen einer beschützenden fürsorglichen Mutter ein Leben lang schutzbedürftig bleibt, war zu diesem Zeitpunkt essenziell. Und Frau S. entschied sich schlussendlich auch, diesen Weg zu gehen – mit vielfältiger Unterstützung eines interdisziplinären Teams, welches bei den unterschiedlichsten Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite standen.

„Alleine hätte ich das nie geschafft“, sagte sie, „schon alleine diese vielen Gesetzestexte musste mir die Juristin der Beratungsstelle immer wieder genau erklären.

Beide, Mutter und Tochter haben es nun geschafft, diesen Weg zu beschreiten. Mit viel Zeit, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, der Ängste, Wünsche und Zielen, konnte eine gelingendes Wohnsetting für die Tochter aufgestellt werden. Frau S. berichtet, sie ist nun sehr froh über diese Entwicklung. Jedoch hätte sie es keinen Tag früher geschafft, diesen Schritt zu gehen. Es hat genau so sein sollen und der Weg war und ist ein guter…

Noch am gleichen Tag klingelt das Handy der Beratungsstelle – Frau A. bittet um einen Beratungstermin für ihrer gesamte Familie. Auf die Frage hin, worum es bei dem Termin gehen wird, antwortete sie ganz stolz „Mein Sohn ist diesen Monat 18 Jahre alt geworden. Er möchte endlich selbstständig sein, also noch selbstständiger werden als er eh schon ist… und dazu gehört ja auch dass man alleine wohnt, oder?“ fragt sie die Mitarbeiterin am Telefon.

Einige Tage später treffen sie sich, um zu besprechen, welche Möglichkeiten es für ihren Sohn Fabian gibt.

Beim Gespräch dabei waren die Eltern von Fabian, seine jüngere Schwester Rosa und Fabian selber. Die Eltern erzählten, dass sich Fabian schon im Kindergarten etwas schwer getan hat, sich in die Gruppe einzufinden, er immer lieber gerne alleine gespielt hat. Auch begann er später als die übrigen Kinder zu reden. Er bekam dann aber rasch zusätzliche Unterstützung im Kindergarten (Integrative Zusatzbetreuung, Kindergartenassistenz) und dann auch in der Schule (Schulassistenz). Es wurde bei ihm das Asperger-Syndrom diagnostiziert – ein Wort, mit dem die Eltern anfangs nicht viel anzufangen wussten. Die Tatsache, dass hinter dem Verhalten ihres Sohnes ein Name stand, sahen sie von Anfang an positiv. Denn es eröffnete ihnen vielfältige Möglichkeiten, ihren Sohn schon von klein auf zu unterstützen und bestmöglich zu fördern. Sie akzeptierten ihn mit all seinen Stärken, seinen liebenswerten Charaktereigenschaften, sahen ihn als Geschenk, genauso wie ihre Tochter. Und diese Haltung der Eltern ihren Kindern gegenüber war vom ersten Termin an spürbar – wertschätzend, auf Augenhöhe, selbstbestimmt.

Im Zuge des Gesprächs wurden gemeinsam die Fähigkeiten und Ressourcen von Fabian, aber auch vom Rest der Familie erarbeitet – mit dem Ziel, herauszufinden, welche möglichen nächsten Schritte sind zu tun, um die Ablösung von Fabian aus dem elterlichen Haushalt einzuleiten. Im Zuge dessen wurde erarbeitetet, was Fabian im Alltag schon gut alleine schafft. Dies war zum Beispiel selbstständig Aufstehen, Frühstück herrichten und seine Tagesstruktur zu besuchen. Auch den Weg dorthin schaffe er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schon gut alleine. Wo er jedoch noch etwas Unterstützung benötigt, ist beim Einkaufen von Lebensmitteln, beim Wäsche waschen, bei Behördengänge. Briefe vom Amt verstehe er oft nicht im Detail, da brauche er jemanden, der ihm den Inhalt erklärt. Und das wolle er selbständig entscheiden, wann dies Person zu ihm kommt. Auch möchte er dafür nicht seine Eltern fragen.

Nach zwei weiteren Terminen, wo unter anderen die Familie bei der Antragstellung von Leistungen aus dem Behindertengesetzt unterstützt wurden, war deren gemeinsames Zukunftsbild klar definiert und ausgearbeitet. Der Vorschlag, dieses sogar auf einem Plakat groß aufzuzeichnen, wurde dankend von der Familie aufgenommen. Jeder konnte sich beteiligen, die gefundene Lösung war eine Familienlösung mit der Berücksichtigung von Individualitäten.

Schlussendlich wurden ihm die Unterstützungsform „Wohnen mit Assistenz“ sowie „Freizeitassistenz“ genehmigt.

Nachdem die Familie eine kleine, leistbare Wohnung in der Nähe von Fabians Arbeit angemietet hat, wurde ihr Projekt „Fabian zieht aus“ gestartet. Seine beiden WohnassistentInnen waren der Familie von Beginn an sehr sympathisch. Sie verfassten einen gemeinsamen Kontrakt mit konkreten Zielen und Unterstützungsbereichen, welche Fabian mit ihnen ausarbeitete. Ebenso sind die Eltern als auch seine Schwester Teil dieses Kontrakts, d.h. es gibt klare Vereinbarungen, wer welche Ressourcen wie einbringen wird.

Nach Fabians Auszug nahmen die Eltern noch einige Beratungstermine für sich in Anspruch. Sie merkten schon nach kurzer Zeit die Auswirkungen auf den familiären Alltag, als Fabian auszog. Ihre Rolle veränderte sich plötzlich – der Fokus war plötzlich wieder mehr auf die Partnerschaft und weniger auf die Elternschaft gerichtet. Dies konnte mit Begleitung rasch erarbeitet werden und der gesamte Beratungsprozess war nach insgesamt 6 Einheiten abgeschlossen.

Wie man an diesen beiden Beispielen gut sehen kann, ist der Auszug von Kindern aus dem familiären Verbund in jeglicher Weise ein Prozess – unabhängig davon ob Behinderung ein Thema ist oder nicht. Es bedarf sehr viel Zeit, Geduld und Vertrauen, Vertrauen in die eigenen individuellen Fähigkeiten, in die des Kindes und in den installierten Unterstützerkreis sowie Zeit und Geduld, sich auf diesen Prozess einzulassen, mit all den damit verbundenen Veränderungen.

Wichtig ist, dass die Ressourcen und bisherigen Strategien aller Beteiligten reflektiert und gesammelt werden, um den Ablöseprozess damit positiv zu unterstützen. Die Schlagwörter Normalisierung und Selbstbestimmtheit spielen dabei eine zentrale Rolle und können viel Klarheit aber auch Nährboden für ein potentielles Spannungsfeld zwischen Eltern, Kind und Institution darstellen.

Es gibt nicht DAS Rezept oder DIESEN Leitfaden für den Auszug von Kindern mit Behinderung. Aus unserer Erfahrung sind die Wege der Familien durchwegs unterschiedlich. Das eine Kind zieht mit 20 Jahren aus, das andere mit 49 – und das passt so wie es ist, ohne jegliche Bewertung. Neben den individuellen familiären Ressourcen kann das Aufsuchen einer Beratungsstelle, der Austausch mit anderen betroffenen Familien oder auch das Aufsuchen von Selbsthilfegruppen hilfreich sein, um diesen Prozess des Loslösens für alle Beteiligten bestmöglich zu gestalten.

Hilfreich erscheint – neben der psychosozialen Begleitung – vor allem auch die Beratung aus rechtlicher Sicht, auf welche an dieser Stelle abschließend noch eingegangen wird:

Da die „Behindertenhilfe“ rechtlich als Querschnittsmaterie angesehen wird, das heißt sowohl Landes- wie auch Bundesgesetzes betroffen sind, müssen zahlreiche Überlegungen mitangestellt werden.

Wie zum Beispiel:

  • Welche Wohnform ist die passende? (Eigene Wohnung mit mobiler Unterstützung oder betreute Wohnformen über die Behindertenhilfe)
  • Wie ist mein Kind versichert? (Mitversicherung oder Selbstversicherung)
  • Kann ist noch weiter die Selbstversicherung für pflegende Angehörig in Anspruch nehmen?
  • Wer hat noch Anspruch auf die Familienbeihilfe?
  • Wie schaut es überhaupt mit der finanziellen Situation meines Kindes aus?
  • Wie ist diese Wohnform finanziert?
  • Bin ich meinem Kind unterhaltspflichtig?
  • Bekommt mein Kind einmal eine Pension?
  • Kann ich noch weiter das Pflegegeld beziehen und wen ja, wie viel ist es dann noch?
  • Benötigt mein Kind eine Vertretung oder reicht Unterstützung aus? (Erwachsenvertretung)
  • Muss ich oder mein Kind zu den Kosten der Behindertenhilfe etwas beitragen?
  • Kann ich die behinderungsbedingten Mehrbelastungen meines Kindes noch in meinem Steuerausgleich berücksichtigen?
  • usw…….

Beratungsstellen sowie die landesweit ansässige Behindertenanwaltschaft stehen für solche Fragestellungen jederzeit zur Verfügung sowie stellen eine Schnittstelle für die Vermittlung weiterer Angebote dar.

 

Maga. Ulrike Straka, MA

Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz
Masterstudium Soziale Arbeit an der Fachhochschule Joanneum Graz mit der Vertiefungsrichtung Soziale Arbeit mit Erwachsenen und alten Menschen
Anerkannte Beraterin nach dem Familienberatungsförderungsgesetz

Schwerpunkt in der Beratung:

Behindertenspezifische Rechtsfragen
Pflegegeld
Erwachsenvertretung
Förderungen und Beihilfen für Menschen mit Behinderung
Familienbeihilfe

https://lebenshilfen-sd.at/Beratung/Lebenshilfe-Rechtsberatung

Mag.a Kerstin Schweitzer

Diplomstudium der Psychologie an der Karl-Franzens-Universität Graz
Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin (Schwerpunkt: Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie)
Ausbildung zur Akad. Frühförderin und Familienbegleiterin
Zertifizierte SAFE®-Mentorin
Anerkannte Beraterin nach dem Familienberatungsförderungsgesetz
Spezialisierung im Bereich Traumatherapie und Traumapädagogik, Klinische Hypnose, systemische Familientherapie

Schwerpunkte psychologischer Beratung und Behandlung:

Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach
Elternschaft
Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes
Beratung rund um das Thema Behinderung
Ängste
Depressionen
Essstörungen
Selbstwert
Trauma
Psychosomatische Beschwerden
Paarkonflikte
Lebenskrisen
Stress- und Entspannungsmanagement

https://lebenshilfen-sd.at/Beratung/Familienberatung-und-mehr

 

 

 

 

 


KommentareElternbildung


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Name

*

Email
Kommentar