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Ab 1. Mai 2015: Bei Geburt eines Kindes Familienbeihilfe ohne Antragstellung

Frischgebackene Eltern sollen bei den Amtswegen nach der Geburt entlastet werden, deshalb kommt ab Mai die Finanzverwaltung auf Sie zu. Um bei Geburt eines Kindes die Familienbeihilfe zu erhalten, ist kein Antrag erforderlich und kein Besuch beim Finanzamt notwendig, die Finanzverwaltung wird selbständig aufgrund der Datenübermittlung aus dem Zentralen Personenregister tätig.
Die Finanzverwaltung prüft, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungsinformationen vorliegen. Wenn ja, bekommen Sie ein Informationsschreiben und zeitgleich wird die Familienbeihilfe auf das der Finanzverwaltung bekannte Konto überwiesen. Wenn nein, bekommen Sie ebenfalls ein Informationsschreiben und werden ersucht, fehlende Informationen nachzureichen oder Fragen zu beantworten.
Details zur neuen Regelung für Geburten ab 1.5.2015 finden Sie hier

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