Die EU-Kommission hat einen Sonderausschuss zur Online-Sicherheit von Kindern einberufen, der nun der Kommission seinen Bericht vorgelegt hat. Der Ausschuss sollte Empfehlungen für einen sicheren Umgang von Kindern und Jugendlichen und zu einheitlichen EU-Regelungen hierzu erarbeiten. Auf der Grundlage dieses Sonderausschuss-Berichts sollen nun nach dem Sommer Vorschläge entwickelt werden, wie die Gesetzgebung zum Zugang zu Social-Media-Angeboten in Europa angepasst werden kann. Der Bericht enthält folgende Forderungen:
- Anbieter digitaler Dienste sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen effektivere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um ihre Plattformen vor allem für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Die Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Angebote für Kinder und Jugendliche nicht nachteilig sind. Der Zugang der Forschung zu den Daten der Plattformen soll erleichtert werden, um unabhängige Studien über die Gefahren für Kinder und Jugendliche durchführen zu können.
- Die digitalen Kompetenzen von Minderjährigen sowie von Eltern, Betreuungspersonen, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften sollen durch gezielte Programme gefördert werden. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche in den EU-Mitgliedsstaaten attraktive Alternativen zu Online-Angeboten in ihrer Umgebung vorfinden.
- Zivilgesellschaftliche Strukturen für Internet-Sicherheit (wie z.B. Safer Internet in Österreich) sollen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihrer Arbeit im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz weiterhin zuverlässig nachkommen können.
- Die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sollen bei der Kontrolle von Anbietern enger zusammenarbeiten und ihre Kapazitäten ausbauen.
Der Sonderausschuss der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Social-Media-Dienste für Kinder unter 13 Jahren nicht zugänglich sein sollten. Der Bericht betont, dass ein einheitliches Mindestalter in ganz Europa nicht zuletzt für die Anbieter von Social-Media-Plattformen wichtig ist, da sie dann auf dem gesamten europäischen Markt die gleichen Voraussetzungen vorfinden. Für die Durchsetzung einer Altersbeschränkung ist daher eine effektive und unkomplizierte Altersverifikation von entscheidender Bedeutung – an dieser wird bereits seit längerem in der EU gearbeitet.
Zusammenfassung des Berichts „Online-Sicherheit von Kindern“