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Verkehrsregeln für Roller und Scooter in Wien

Während der Corona-Krise ist die Nutzung von Leih-Scootern in der Wiener Innenstadt zurückgegangen und die Stadt Wien hat mit Mai einige Regelungen für die Anbieter von Leih-Scootern verschärft: Auf Gehsteigen mit weniger als 4m Breite dürfen diese Roller nicht mehr abgestellt werden und die Modelle müssen von den Betreibern so eingerichtet werden, dass sie in Fußgänger- und Begegnungszonen automatisch die Geschwindigkeit drosseln. Neu ist auch, dass die Scooter von den Betreibern gleichmäßig über die Wiener Bezirke aufgeteilt werden müssen.

Informieren Sie sich über die Wiener Straßenverkehrs-Regelungen für Micro-Roller und Elektro-Roller: So dürfen Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, mit einem Elektor-Roller im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren unterwegs sein (außer in Wohnstraßen). Die Benutzung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen mit E-Rollern ist in Wien verboten. Mit dem Micro-Roller (Tretroller) dürfen hingegen Kinder ab 8 Jahren in der Stadt fahren, nur Kinder unter 8 benötigen eine Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist. Im Gegensatz zum Elektro-Roller darf man mit dem Tretroller auch Gehsteige, Fußgänger- und Begegnungszonen befahren.

Scooter und Roller im Wiener Straßenverkehr

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