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Jugendschutz: Jugendportal zu neuen Regelungen bei Nikotinprodukten

Nikotin findet sich längst nicht nur in herkömmlichen Zigaretten und Tabak, sondern auch in Vapes, Tabakerhitzern, Nikotinbeuteln und sogar in speziellen Zahnstochern. Egal in welcher Form, Nikotin ist eigentlich ein Nervengift. Deshalb sind nikotinhaltige Produkte und verwandte Erzeugnisse erst ab 18 Jahren erlaubt.

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