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Neuer Handlungs-Leitfaden: „Umgang mit bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial“

Fachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Erwachsenen und Kindern, die in Berührung mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger kommen. Der Umgang damit erfordert eine hohe Sensibilität, nicht zuletzt müssen Fachpersonen aber auch vor dem Risiko geschützt werden, unbeabsichtigt selbst strafrechtlich relevante Handlungen zu setzen, während sie gleichzeitig ihre Rolle zum Schutz und in der Unterstützung von Betroffenen bestmöglich wahrnehmen. So ist es etwa wichtig zu verstehen, dass Handlungen wie das Recherchieren, das Erhalten oder Aufbewahren von Kopien sowie das Weiterleiten von Missbrauchsdarstellungen strafbar sind und schwerwiegende Konsequenzen auch für Fachleute nach sich ziehen können. Ein neuer Handlungs-Leitfaden der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien enthält deshalb eine korrekte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die auch über Anzeige- und Mitteilungspflicht informiert und einen Überblick gibt, wodurch man sich strafbar macht und was nicht strafbar ist.

Handlungsleitfaden zum Umgang mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen. Schritt-für-Schritt-Anleitung für Fachkräfte

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