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Neuer Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen, sollen eine gezielte finanzielle Absicherung in sozialen Notlagen erhalten.

Der Fonds sieht für betroffene Alleinerziehende eine monatliche Leistung von rund 240 Euro (Wert 2026) je Kind vor, die zwölfmal jährlich ausbezahlt wird.

Für Halbwaisen ist eine 14-malige Auszahlung vorgesehen.

Für von Gewalt betroffene Frauen in akuter Notlage ist zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro möglich. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Frauen, denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist – etwa nach häuslicher Gewalt oder einem Betretungsverbot – rasch und unbürokratisch Unterstützung erhalten.

Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt.

Informationen zum Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Zum Thema „Alleinerziehend

 

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