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Ferialjob oder Praktikum Ihres Kindes – das sollten Sie wissen

Viele Jugendliche schauen sich zu Beginn des Jahres nach einem Job in den Sommerferien um. Andere haben in ihrer Ausbildung ein vorgeschriebenes Praktikum zu absolvieren. Was unterscheidet Ferialjobs und Praktika? Welche Rechte haben Jugendliche und worauf muss man achten?

Bei einem Ferienjob gehen Jugendliche ein Dienstverhältnis mit Anspruch auf Entgelt und einer Anmeldung bei der Sozialversicherung ein. Die Arbeiterkammer gibt Ferialarbeitenden 10 Tipps.

Ein (Pflicht)Praktikum kann ein Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis sein, im letzteren Fall steht Ihrem Kind vielleicht nur ein Taschengeld zu. Mit den BMFJ-Checklisten können Sie sich vorab informieren und Fallen vermeiden:

www.bmfj.gv.at/jugend/jugendarbeit/praktika 

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