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Corona-Familienhärteausgleich für unverschuldet in Not geratene Familien

Der im Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend angesiedelte Familienhärteausgleichsfonds wurde für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, um 30 Millionen Euro aufgestockt. Ab 15. April 2020 können Anträge auf finanzielle Unterstützung eingebracht werden, wenn die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und zum Stichtag 28.2.2020 für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Weitere Voraussetzungen: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 unselbstständig beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. Bei selbstständiger Beschäftigung: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ. Außerdem darf das aktuelle Einkommen der Familie eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten. Auf der Website des BMAFJ finden Sie alle notwendigen Informationen und das Antragsformular für den Corona-Familienhärteausgleich.

Zum Corona-Familienhärteausgleich des BMAFJ

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