Wie kommt es, dass ein Kind ein Pflegekind wird?
Zuerst ist da ein Paar, das in unterschiedlicher Weise zu einander findet. Ein Kind entsteht und beide oder eine der beiden Personen entscheidet sich, für das Kind Eltern sein zu wollen. Der Weg beginnt: Schwangerschaft, Geburt, die ersten Lebensjahre des Kindes und die Jahre danach. Und auf diesem Weg, kommt es irgendwann zu einschneidenden Problemen. Diese können vielfältig sein und sind nie eins zu eins vergleichbar. Die Kinder- und Jugendhilfe wird zur Unterstützung herangezogen da die Sorge besteht, dass ein gesundes Aufwachsen des Kindes nicht gewährlistet sein könnte. Gemeinsam wird die Situation beleuchtet und Problemherde identifiziert. Manchmal können diese Probleme dann gelöst werden. Manchmal sind sie aber auch so vielschichtig und verstrickt in einander, dass sie trotz aufrichtigem Willen und Bemühen der leiblichen Eltern nicht lösbar sind.
Die Sorge, dass ein gesundes Aufwachsen des Kindes nicht möglich ist, wird zur Tatsache und die Kinder- und Jugendhilfe muss zum Schutz des Kindes eingreifen. Die Hintergründe sind komplex und in jeder Familie unterschiedlich. Kaum jemals bedeutet die Herausnahme eines Kindes aus einer Familie, dass es von den leiblichen Eltern nicht geliebt wird. Doch können Liebe und die Verstrickung in für sich unlösbare Probleme hier oft neben einander stehen und die Gesamtsituation für das Kind dennoch untragbar machen.
Es ist eine der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, in diesen Situationen aktiv einzugreifen und Eltern für ein Kind zu suchen, das nicht mehr in seiner leiblichen Familie leben kann.
Wer bestimmt, dass ein Kind ein Pflegekind wird?
Kinder werden in Österreich nie ohne die Zustimmung leiblicher Eltern zur Adoption frei gegeben. Kommt es also zu einer oder mehreren untragbaren und ausweglosen Situationen innerhalb einer Familie und ein Kind muss aus einer Familie genommen werden, dann wird es kein Adoptivkind, sondern ein Pflegekind. Die Zustimmung zu diesem Status des Kindes kann freiwillig durch die Zustimmung und Einsicht leiblicher Eltern erfolgen oder aber auch gegen deren Willen geschehen. In diesem Fall wird die Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt. Die leiblichen Eltern behalten trotz der Entscheidung ein Kontaktrecht zum Kind, nehmen im alltäglichen Leben des Kindes aber keine aktive Rolle mehr ein.
Krisenpflege und Krisenzentrum: Das erste Auffangnetz
Nach der Herausnahme eines Kindes aus einer Familie beginnt eine behördliche Abklärungsphase, während der das Kind einen sofortigen Platz im Helfer*innensystem braucht. Es braucht einen Ort, wo es nach den Erlebnissen innerhalb der Familie und auch dem Erlebnis der Trennung von den leiblichen Eltern aufgefangen und versorgt wird und Geborgenheit vermittelt bekommt. Je nach Alter des Kindes wird diese wichtige Rolle entweder von Krisenpflegeeltern oder einem Krisenzentrum übernommen. In beiden Fällen handelt es sich um Berufsfelder, die von ausgebildeten Personen erfüllt und ausgeübt werden. Ziel ist es, ein erstes Auffangnetz zu bilden und gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe am weiteren Weg des Kindes zu arbeiten.
Die Abklärungsphase kann unterschiedlich ausgehen. In manchen Fällen ist die Rückkehr des Kindes in die leibliche Familie möglich. In anderen Fällen ist diese Rückführung ausgeschlossen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern oder der Gerichtsbeschluss bestimmen, dass das Kind eine langfristige Pflegefamilie braucht.
Pflegefamilien dringend gebraucht
Nun ist da ein Kind, das nach einem reiflichen Prozess nicht mehr in seiner Herkunftsfamilie leben kann. Es braucht Geborgenheit und Fürsorge. Es braucht Liebe. Es braucht Förderung. Es braucht basale Versorgung. Es braucht Nähe. Es braucht Freude. Es braucht Erziehung. Es braucht Platz. Es braucht willkommen geheißen zu sein. Es braucht Entfaltungsmöglichkeit. Es braucht Begleitung im Explorieren der Welt. Und es braucht Unterstützung beim Verstehen, Verarbeiten und Integrieren seiner Geschichte. Es braucht zweite Eltern, es braucht eine zweite Familie.
Je nach Alter des Kindes wird diese bedeutsame Rolle im Leben des Kindes von Pflegeeltern oder Kleinkind-/Wohngemeinschaften erfüllt. In fast allen Fällen leben die Kinder hier bis zur Volljährigkeit.
Es ist ein großer Wunsch des Helfer*innensystems, dass für jedes Pflegekind, jeden Alters, auch eine Pflegefamilie gefunden würde da wir denken, dass ein konstruktives Familiensystem die beste Form des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche darstellt. Das Verhältnis von Pflegekindern und Pflegeeltern in Österreich steht jedoch im Ungleichgewicht: Es gibt deutlich mehr Kinder, die Pflegeeltern brauchen als Menschen, die sich für eine Pflegeelternschaft oder auch Pflegefamilienschaft entscheiden.
Aus diesem Grund wird in Österreich zuerst für die Allerjüngsten (0-3 Jahre) nach Pflegefamilien gesucht. Aber selbst für diese Altersgruppe gibt es oft nicht genug Pflegeeltern. Aus diesem Mangel erwuchsen die sogenannten Kleinkinderwohngemeinschaften, die Kinder dieser Altersspanne versorgen. Kinder ab dem dritten Lebensjahr leben dann bis zur Volljährigkeit in Wohngemeinschaften mit gemischten Alterststufen. In Wohngemeinschaften wird trotz wechselnder Mitarbeiter*innen bestmöglich darauf geachtet, eine familiennahe Atmosphäre für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Selbstverständlich kann diese Lebensform das Leben in einer fürsorgenden Familie und den Alltag mit einer solchen aber nie ersetzen.
Wer ist Pflegefamilie und was sollte man mitbringen?
Falls Sie sich jetzt mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass Pflegeelternschaft vielleicht etwas sein könnte für Sie, dann können wir Ihnen folgende, weitere Informationen auf Ihrem Findungsweg mitgeben:
Menschen, die sich vorstellen können, Pflegefamilie zu werden, sind bunt! Paare, Alleinstehende, queere Menschen, heterosexuelle Menschen, Menschen die bereits leibliche Kinder haben, Menschen die adoptiert haben und Platz für ein Geschwisterkind haben, Patchworkfamilien, Menschen, die sich erst rund um den 40er dafür entscheiden, Eltern werden zu wollen, und viele mehr.
In jedem Fall brauchen Pflegeeltern stabile Lebensverhältnisse. Der Rucksack an herausfordernden Erfahrungen, den manche Kinder mitbringen, muss gut begleitet werden und bedarf manchmal auch therapeutischer Unterstützung. Die leiblichen Eltern werden immer ein wichtiger Teil des Lebens des Pflegekindes sein – sogar wenn es keinen Kontakt zu diesen geben sollte. Aber sie gehören zu seiner Identität und so braucht es von Pflegeltern, die Fähigkeit, der Herkunftsfamilie wertschätzend zu begegnen. Zwar ist die Pflegefamilie nun der Lebensmittelpunkt des Kindes, in dem es jeden Tag liebevoll, fördernd und geborgen aufwächst: Hier werden Sorgen und Freuden geteilt, hier werden Lernerfolge und Entwicklungsschritte zusammen erlebt, hier werden Familienfeste gefeiert, hier ist die „Jeden-Tag-Familie“. Und doch gehört auch die leibliche Familie zum Leben des Kindes und die Beziehung zu Ihnen wird im Rahmen der gemeinsamen Kontakte und Besuche gepflegt. Pflegeeltern haben daher die Aufgabe, diese zu ermöglichen, zu unterstützen und zu begleiten.
Wie wird man Pflegefamilie und welche Unterstützung gibt es?
Klingt leicht oder schwer vorstellbar für Sie? In beiden Fällen bereitet Sie die Kinder- und Jugendhilfe auf diesen Weg vor. Sie durchlaufen eine kostenlose Ausbildung zur Vorbereitung und eine behördliche Eignungsbeurteilung. Danach sind Sie in der Wartegruppe und werden dann, wenn Sie die geeignetsten Eltern für ein bestimmtes Kind sind, ausgesucht. Nach einer Zeit des Aneinander Gewöhnens startet das Leben als Pflegefamilie. Die Wartezeit nach der positiven Eignungsbeurteilung ist durchschnittlich gesehen äußerst gering da es in Österreich jeden Tag Pflegekinder gibt, die Pflegeeltern brauchen.
Die Kinder- und Jugendhilfe bleibt für die gesamte Dauer der Pflegefamilienschaft (in fast allen Fällen bis zur Volljährigkeit) Ansprechpartnerin und mitverantwortliche Partei. In den alltäglichen Lebensentscheidungen hat die Pflegefamilie die Verantwortung. Für große, lebensverändernde Entscheidungen (z.B. Namensgebung, Religionsbekenntnis) ist die Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich.
Pflegefamilien erhalten durch die Behörde ein monatliches Pflegekindergeld, das ähnlich angesehen werden kann wie Alimentationszahlungen. Außerdem gibt es – je nach Bundesland unterschiedlich – die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnisses. Außerdem beziehen Pflegefamilien die gewöhnliche Familienbeihilfe für ihr Pflegekind und haben die Möglichkeit auf den Bezug von Kinderbetreuungsgeld während der Elternkarenz, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.
Pflegefamilie ist eine Chance auf Familie
Pflegefamilienschaft ist in Österreich daher entgegen mancher Vorurteile in den allermeisten Fällen als eine langfristige Form der Familiengründung anzusehen. Sie ermöglicht einem Kind die Chance auf ein Leben in einer Familie bis zur Volljährigkeit (und darüber hinaus). Und sie ermöglicht Menschen, die Eltern werden möchten, die Möglichkeit mit einem Kind Familie zu werden.
Für die weitere Recherche
Für das Bewilligungsverfahren (Eignungsbeurteilung) ist der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger zuständig. Wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.
Dort erfahren Sie auch über das regionale Kursangebot und die Möglichkeit einer Anstellung in Ihrem Bundesland.