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Barrierefreiheit bei digitalen Angeboten seit Ende Juni verpflichtend

Seit 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet und so für alle Menschen zugänglich gemacht werden. Das  Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) in nationales Recht um. Erwachsenenbildungseinrichtungen können betroffen sein, wenn sie Terminbuchungssysteme oder Online-Kurse anbieten. Einen international anerkannten Standard für digitale Barrierefreiheit bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die auch in den gesetzlichen Anforderungen als Kriterien herangezogen werden.

Ausgenommen vom BaFG sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro haben. Geprüft wird das vom Sozialministeriumservice (SMS). Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind bis zu 80.000 Euro an Strafgeldern vorgesehen. Nähere Informationen, Tipps für redaktionelle Maßnahmen sowie Schritte zu einer barrierefreien Website hält erwachsenenbildung.at für Sie bereit.

 

 

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