Dieses Wissen um die Situation von Familien war Ausgangspunkt einer Erfolgsgeschichte „FLAF“, die nunmehr schon 50 Jahre andauert. Mit der Gründung des Familienlastenausgleichsfonds vor 50 Jahren wurde ein Zeichen pro Familie gesetzt, mit dem wesentlich zur Armutsbekämpfung beigetragen wurde. Bis heute sorgt der FLAF in erster Linie in Form der Familienbeihilfe für eine Umverteilung. Die Familienbeihilfe wie auch das Kinderbetreuungsgeld zählen monetär zu den zentralen Aufgaben dieses Instruments der österreichischen Familienpolitik.
Der allgemeine Familienlastenausgleichsfonds trat am 1. Jänner 1955 in Kraft. Damit wurden die Leistungen auf alle Familien mit Kindern ausgedehnt. Davor wurde eine Kinderbeihilfe für Kinder von nicht selbständig Erwerbstätigen ausbezahlt, die durch einen Lohnverzicht die Mittel für den Fonds aufbrachten.
In den Familienlastenausgleichsfonds fließen Dienstgeberbeiträge, Anteile der Einkommens- und Körperschaftssteuer, Abgeltung von Ansätzen für Einkommenssteuer; Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Beiträge der Länder. Auch Selbständige und freie Berufe leisten einen Beitrag.
Somit tragen fast alle Bevölkerungsgruppen finanziell in den Fonds bei, die Mittel daraus erhalten aber nur bestimmte Gruppen. Diese Umverteilung erfolgt zwischen jenen, die aktuell für Kinder Unterhaltslasten sowie Betreuungsleistungen zu tragen bzw. zu erbringen haben und jenen, für die dies aktuell nicht zutrifft, die jedoch bewusst oder unbewusst daraus Nutzen ziehen. Mit diesem Grundprinzip des horizontalen Lastenausgleichs wird die soziale Gerechtigkeit für Familien hergestellt und die Symmetrie im Generationenvertrag aufrechterhalten. Mit dem FLAF wird aber auch eine vertikale Bewegung von einkommensstärkeren zu einkommensschwächeren Haushalten erzielt. Durch diese Umverteilung werden die Kinderarmutsraten deutlich verringert.
Die Erfolgsgeschichte des FLAF lässt zum 50. Jahresjubiläum die Feststellung zu, dass eine sichere finanzielle Weiterentwicklung der Familienpolitik in Österreich aus Erfahrung der letzten fünf Jahrzehnte sicherlich dann weiter gewährleistet sein wird, wenn die „FLAF-Mitteln“ durch Aufrechterhaltung der zweckgebundenen Gebarung auch in den nächsten Jahren abgesichert bleiben.
Quelle: Informationsdienst des ÖIF, Newsletter „beziehungsweise“ 09/05
Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Mag. Dr. Cizek, Tel. 01/535 14 54-18, E-mail: brigitte.cizek@oif.ac.at
Weitere Quellen zum Thema:
BM für Umwelt, Jugend und Familie: Österreichischer Familienbericht 1999. Wien 1999
BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz: Internationales Jahr der Familie 1994 + 10. Bericht über 10 Jahre österreichische Familienpolitik, Wien 2004
Alois Guger, David Mum: Die Verteilungswirkungen des Familienpakets 1998. Wien 1999