Der Kindergartenbesuch ist für Kleinkinder eine Bereicherung und Ergänzung ihres Erziehungs- und Beziehungsalltags sowie Lernumfeldes in der Familie. Durch das gemeinsame Spiel, Essen, Feiern usw. mit Gleichaltrigen lernen sie Rücksicht nehmen, Hilfe anbieten, Konflikte regeln, sich durchzusetzen. Sie werden selbständiger, verfeinern ihre sprachlichen Fähigkeiten, erfassen einen grundlegenden Zahlenbegriff und vieles mehr. Diese Kompetenzen werden ihnen bei ihrer weiteren Bildungslaufbahn in der Schule und danach nützlich sein.
Für Kinder, die bis zum 31.8. das 5. Lebensjahr vollendet haben, ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 20 Stunden) mit Ausnahme der Schulferien und schulfreien Tage verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von 5 Wochen in Anspruch genommen werden. Gerechtfertigte Abwesenheiten wie Krankheit (des Kindes oder der Eltern), Arztbesuche, Behördenwege u.ä. sind von den Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen zu entschuldigen.
Ausgenommen sind jene Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen, denen aus unterschiedlichen Gründen (Erkrankung, schwere Behinderung, entlegener Wohnort etc.) ein Kindergartenbesuch nicht zumutbar scheint, oder die sich in häuslicher bzw. Tageselternbetreuung befinden. Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen an das jeweilige Amt der Landesregierung und hat in Abwägung des Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interessen der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen sowie der durch den Einrichtungsbesuch verursachten Belastungen für das Kind zu erfolgen.
Verstöße gegen die Kindergartenpflicht können von den Landesbehörden auch mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Zumeist wird aber als erster Schritt mit den Eltern ein Gespräch über den Umfang der Besuchspflicht und den Nutzen des Kindergartenbesuchs geführt.
Der verpflichtende Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) ist österreichweit beitragsfrei. Die Initiativen der Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus, sodass in einigen Bundesländern elementare Bildung für alle Altersgruppen während der gesamten Besuchszeit beitragsfrei ist. Trotz Beitragsfreiheit zu bezahlen sind Essens- und Bastelbeiträge sowie Entgelte für Spezialangebote wie zusätzliche Sport- und Musikerziehung, frühe Förderung in Fremdsprachen u.ä.
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/28 ist geplant, den verpflichtenden Kindergartenbesuch um ein Jahr auszuweiten, wodurch dann alle Kinder, die bis zum 31.8. das 4. Lebensjahr vollendet haben, besuchspflichtig werden.
Das Ziel der Besuchspflicht ist, allen Kindern – unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation ihrer Familien – eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu bieten. Deshalb wird auch regelmäßig der Sprachstand der Kinder mittels standardisierter Beobachtungen überprüft und im Bedarfsfall – unabhängig davon ob Deutsch die Erst- oder Zweitsprache ist – zusätzliche Sprachförderung vermittelt.
Letztlich soll der Pflichtkindergarten auch eine gute Vorbereitung auf die Schule sein, weshalb auf einen guten Übergang zwischen Kindergarten und Schule hingearbeitet wird.