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Vom Kinderwunsch zum Wunschkind

von Prim.Dr. Georg Freude

In der westlichen Welt sind 10-15% der Partnerschaften ungewollt kinderlos. Es ist demnach jedes siebente bis zehnte Paar betroffen. In Österreich dürfte es sich um ungefähr 30 000 Paare handeln. Schätzungen zufolge sind 75% dieser Kinderwunschpaare unbehandelt.

Langes Zuwarten kann die Chancen einer nachfolgenden Kinderwunschtherapie verschlechtern, da Zahl und Qualität der Eizellen mit zunehmendem Alter abnehmen. So haben Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren pro Zyklus eine 20-25 % ige Chance schwanger zu werden, bei Frauen im Alter von 35 bis 40 Jahren nimmt diese auf 10-15% ab.

Nicht zu unrecht wird von der „tickenden biologischen Uhr“ gesprochen. Diese Uhr tickt heute immer häufiger, denn durch lange Ausbildungszeiten, späteren Berufseintritt und veränderte Lebensplanung entscheiden sich Frauen zunehmend später, ein Kind zu bekommen. So wird bereits jedes 4. Baby von einer Frau über 35 Jahren geboren.

Was tun, wenn „es“ nicht klappt?

AllgemeinmedizinerInnen und GynäkologInnen sind zumeist erste Anlaufstelle, wenn sich der Kinderwunsch über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt.

Nach Definition der WHO spricht man von Sterilität, wenn sich bei regelmäßigem,
ungeschütztem Geschlechtsverkehr innerhalb eines Jahres keine Schwangerschaft eingestellt hat. Spätestens dann sollte die Ursache abgeklärt werden. Bei Frauen ab dem 35. Lebensjahr ist eine Abklärung bereits nach etwa sechs Monaten sinnvoll, ab etwa 40 Jahren möglichst ohne längeres Zuwarten. Auch bei unregelmäßigen Zyklen, Endometrioseverdacht, früheren Entzündungen oder Operationen im kleinen Becken sollte früher abgeklärt werden.

Mögliche Ursachen der Sterilität können bei der Frau, beim Mann oder bei beiden Partnern liegen. Nicht selten bleibt trotz genauer Diagnostik keine eindeutige Ursache feststellbar.

Basisuntersuchungen sind

  • eine genaue Anamnese mit besonderem Augenmerk auf Zyklusstörungen,
    Voroperationen, Entzündungen und Medikamente
  • gynäkologische Untersuchung mit Ultraschall
  • Erstellung eines Hormonbefundes
  • Prüfung der Eileiterdurchgängigkeit
  • und andrologische Abklärung des Mannes mit Erstellung eines Spermiogramms.

Durch einen gezielten Hormonbefund lassen sich häufige Ursachen für Zyklusstörungen und Anovulation erkennen. Dazu zählen beispielsweise Schilddrüsenfunktionsstörungen oder eine Hyperprolaktinämie. Diese kann durch ein Hypophysenadenom aber auch durch die Einnahme bestimmter Medikamente hervorgerufen werden. Eine entsprechende Hormontherapie zur Senkung des Prolaktinspiegels führt in vielen Fällen rasch zu einer Schwangerschaft.

Die Eileiterdurchgängigkeit wird heute häufig mittels kontrastmittelgestütztem Ultraschall, der HyCoSy (Hysterocontrastsonographie) überprüft. Bei auffälliger Anamnese wie Verdacht auf Endometriose, Verwachsungen oder andere Veränderungen im kleinen Becken sollte jedoch eine Laparoskopie mit Chromopertubation der Eileiter und Hysteroskopie in Narkose erfolgen. Die
Laparoskopie gibt Informationen über Verwachsungen oder Veränderungen im kleinen Becken.

Die Hysteroskopie bringt Aufschluss über das Vorliegen krankhafter Veränderungen in der Gebärmutterhöhle wie submuköse Myome, Verwachsungen oder Polypen. Diese können die Implantation oder das Wachstums des Embryos behindern.
Die andrologische Untersuchung des Mannes ist ein wichtiger Teil der Abklärung. Das Spermiogramm ist dabei die Basisuntersuchung. Bei auffälligem Befund oder entsprechender Anamnese sollte eine weiterführende andrologisch-urologische Abklärung erfolgen, da beispielsweise Infektionen, hormonelle Ursachen oder Erkrankungen des Hodens berücksichtigt werden müssen.

Wann überweisen?

Zeigen die erhobenen Befunde höhergradige Hormonstörungen, Veränderungen oder
Verschlüsse der Eileiter, Endometriose oder eine deutlich eingeschränkte Spermienqualität, sollte das Kinderwunschpaar in ein spezialisiertes Zentrum zur weiteren Behandlung überwiesen werden.

In ausgewählten Fällen können bei Eileiterschäden operative Maßnahmen sinnvoll sein. Bei ausgeprägtem Tubenschaden ist heute jedoch die In-vitro-Fertilisation die erfolgversprechendere Behandlung.

Wann IVF?

Ist ein höhergradiger Tubenschaden anzunehmen, der die Funktion der Eileiter wesentlich beeinträchtigt, ist die In-vitro-Fertilisation (IVF) eine bevorzugte Behandlungsmethode. Sie kommt auch bei anderen Sterilitätsursachen zum Einsatz, wenn mit herkömmlichen Methoden keine Schwangerschaft erzielt werden kann.  Dazu zählen bestimmte Formen der Endometriose, ausgeprägte männliche Fertilitätsstörungen und das polyzystische Ovarsyndrom (PCOS).

Das Prinzip der IVF ist die Befruchtung der Eizellen außerhalb des Körpers mit anschließendem Transfer eines Embryos in die Gebärmutter. Voraussetzung ist die Gewinnung mehrerer Eizellen durch transvaginale Follikelpunktion. Das Wachstum mehrerer Follikel wird durch eine hormonelle Stimulation über meist etwa 8 bis 12 Tage erzielt.

Die gewonnenen Eizellen werden anschließend mit speziell aufbereiteten Samenzellen im Kulturschälchen zusammengebracht. Zwei Tage später kann festgestellt werden, welche Eizellen befruchtet wurden. Die Embryonen werden heute häufig bis zum fünften oder sechsten Entwicklungstag weiterkultiviert, um besonders schwangerschaftsfähige Embryos – sogenannte Blastocysten – zu gewinnen. Nach Möglichkeit wird heute ein „Single Embryo Transfer“ durchgeführt. Dabei wird eine geeignete Blastocyste mit einem dünnen Katheter in die Gebärmutterhöhle transferiert. Damit kann die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften deutlich
reduziert werden. Weitere geeignete Embryonen können kryokonserviert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden. Etwa zwei Wochen nach dem Embryotransfer kann mittels Schwangerschaftstest festgestellt werden, ob eine Schwangerschaft eingetreten ist.

Wozu ICSI?

Ein wesentlicher Meilenstein in der Geschichte der IVF war die Einführung der
intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) Anfang der 1990er Jahre.

Bei stark herabgesetzter Spermienqualität können die Samenzellen unter Umständen nicht in der Lage sein, die Eizelle selbständig zu befruchten. Bei der ICSI-Methode wird hier nachgeholfen. Dabei wird unter dem Mikroskop jeweils eine Eizelle mit einer feinen Haltepipette fixiert, um dann mit einer dünnen Injektionspipette ein zuvor ausgewähltes und immobilisiertes Spermium direkt in das Zytoplasma der Eizelle zu injizieren.

ICSI ermöglicht auch bei stark eingeschränkter Spermienqualität häufig eine Befruchtung. Sie ist insbesondere bei ausgeprägtem männlichem Faktor, nach operativer Spermiengewinnung oder nach früherem Befruchtungsversagen angezeigt.

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) aus dem Jahre 1992 legt den gesetzlichen Rahmen für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung fest, d.h. unter welchen Voraussetzungen eine Insemination, IVF oder ICSI durchgeführt werden darf. Das Gesetz wurde seither mehrfach an neue medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.

Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist in Österreich innerhalb einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Verwendung von Spendersamen sowie die Eizellspende erlaubt. Bei Frauenpaaren kann Spendersamen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden.

Eine Eizellspende ist zulässig, wenn die Eizellen der Frau, die das Kind austragen soll, nicht fortpflanzungsfähig sind und diese bei Behandlungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eizellen für eine andere Frau dürfen derzeit nur Frauen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 30. Lebensjahr entnommen werden.

Unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen ist auch die genetische Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik (PID), erlaubt. Sie ist jedoch kein allgemeines genetisches Screening, sondern nur in den im Gesetz genau festgelegten Fällen zulässig, etwa bei bestimmten schweren Erbkrankheiten, wiederholten genetisch bedingten Fehlgeburten oder wiederholtem erfolglosem Embryotransfer bei
vermuteter genetischer Ursache.

Das sogenannte „Social Egg Freezing“, also die vorsorgliche Entnahme und Aufbewahrung eigener Eizellen ohne medizinische Indikation, ist derzeit grundsätzlich noch nicht erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Verbot 2025 als verfassungswidrig aufgehoben; die Aufhebung tritt mit 1. April 2027 in Kraft.

Welche Kosten werden übernommen?

Von der öffentlichen Hand wird in Österreich die IVF- beziehungsweise ICSI-Behandlung über den IVF-Fonds gefördert. Intrauterine Inseminationen und reine Stimulationstherapien fallen grundsätzlich nicht unter diese Förderung.

Der 1999 geschaffene IVF-Fonds übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 70 % der tariflich festgelegten Kosten für Behandlung und Medikamente. 30 % sind als Selbstbehalt vom Paar zu bezahlen. Der Anspruch besteht grundsätzlich für höchstens vier Versuche pro Paar. Führt ein Versuch zu einer Schwangerschaft im Sinne des Gesetzes, kann für einen weiteren Kinderwunsch neuerlich ein Anspruch auf bis zu vier Versuche entstehen.

Voraussetzung für eine Fondsförderung ist eine gesetzlich anerkannte medizinische Indikation, etwa eine tubare Sterilität, Endometriose oder ein polyzystisches Ovarsyndrom bei der Frau beziehungsweise Sterilität beim Mann. Die Frau, die das Kind austragen soll, darf zu Beginn des Versuches das 40. Lebensjahr, der Mann beziehungsweise die Partnerin oder Lebensgefährtin das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und die Behandlung in einem Vertragszentrum des IVF-Fonds erfüllt sein.

Rechtzeitige Abklärung erhöht die Chancen

Abschließend soll nochmals betont werden, wie wichtig es ist, Paare mit Kinderwunsch möglichst rasch einer gezielten Abklärung zuzuführen, damit nicht durch unnötigen Zeitverlust die Chancen einer effizienten Therapie reduziert werden. Dies gilt besonders bei zunehmendem Alter der Frau.

Die Österreichische IVF-Gesellschaft

Für Fragen zum Thema „Kinderwunsch“ gibt es in Österreich spezialisierte Kinderwunschzentren sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften im Bereich der Reproduktionsmedizin.

 

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