Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für Geburten 2021
Aufgrund der Corona-Krise wird ausnahmsweise bei Geburten von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 der Steuerbescheid des Jahres 2019 statt 2020 herangezogen, wenn dies einen höheren Tagsatz für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ergibt.