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Liebe und Sexualität – Selbstbestimmt lieben

von DSAin Monika Schlacher, BA

Elternbildung
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Alisa, 16 Jahre sitzt in der Beratungsstelle der Lebenshilfe. Begleitet wird sie von Robert, ihrem Freund. Alisa und Robert haben eine Lernbehinderung. Sie haben sich bei der Arbeit kennengelernt und möchten eine Beziehung führen, wie andere junge Menschen auch. Alisa und Robert sind seit einem Jahr schwer verliebt, Sex hatten sie noch nie.

Die Eltern haben Bedenken.

  • Wie kann ich die eigenen Kinder gut vorbereiten?
  • Sind die beiden reif genug?
  • Wird mein Kind ausgenutzt?
  • Was werden die Menschen in unserer Umgebung denken, wenn ich mein Kind beim Leben seiner Sexualität unterstütze?
  • Werden die ersten sexuellen Erfahrungen belastend sein?
  • Wie verhüten?
  • Und wenn Alisa schwanger wird?
  • Kann ich es nicht einfach verbieten?
  • Wird das womöglich ein großer Aufwand?
  • Wie kann ich mein Kind in seinem Wunsch nach Liebe, Partnerschaft und Sexualität unterstützen?

Liebe und Sexualität von jungen Menschen ist für Eltern und ihre Teenager herausfordernd, unabhängig davon ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Liebe, Beziehung, Sexualität, sind oft genannte Wünsche von Menschen mit Behinderung- wie von den meisten anderen Menschen auch.

Manchmal sind Menschen mit Behinderung bereits erwachsen, wenn das Thema Liebe und Sexualität in den Vordergrund tritt. Oft ermöglichen erst Zeit, Raum und Aufmerksamkeit in Form einer sexualpädagogischen Begleitung eine Auseinandersetzung mit emotionalen und sexuellen Bedürfnissen rund um das große Thema Liebe und Sexualität.

Die Begleitung erfordert es, eigene Wert- und Normvorstellungen hintanzustellen und Menschen zu ermutigen ihre individuellen Gefühle und Wünsche kennenzulernen und auszudrücken.

Eltern unterstützen ihre Kinder auf bestmögliche Weise in diesem Prozess. Manchmal sind sie jedoch bei allem guten Willen einfach nicht die passendsten BegleiterInnen in dieser Situation. Wer von uns hat schon gerne mit ihren oder seinen Eltern über Sex gesprochen? Hinzu kommt, dass Liebe und Sexualität im besten Fall zu Erfahrungen von Sinnlichkeit, Freude, Glück, Erfüllung, Verbundenheit und Befriedigung von Bedürfnissen führen. Die realen Erfahrungen von Menschen zeigen aber auch, dass es immer wieder zu Handlungen von sexueller und sexualisierter Gewalt kommt, die das Vertrauen in ein sexuelles Erleben als Raum für Freude und Erfüllung nachhaltig beeinträchtigen. In diesem Fall ist auch ein grundlegend positiver Zugang zum Thema Sexualität oft nicht gegeben und erschwert eine entspannte Vermittlung.

Nur wer sexuelle Handlungen als solche erkennen und einordnen kann, ist in der Lage sich entsprechend dazu zu verhalten. Also dieses Erleben als positiv zu befürworten, es zu genießen und aktiv zu gestalten, oder es in manchen Fällen als gewalttätige Handlung klar von sich zu weisen und gegebenenfalls Hilfe zu holen. Es ist also nicht so, dass angemessene Aufklärung „schlafende Hunde weckt“, vor denen sich manche Angehörige fürchten. Frei nach dem Motto „worüber man nicht spricht, das gibt es auch nicht“. Das Gegenteil trifft zu. Aufklärung ist wesentlich für die Gewaltprävention. Und sie ist ein Beitrag zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben.

Menschen mit Behinderung nicht in ihrer sexuellen Entwicklung zu begleiten, öffnet Türen für Übergriffe im persönlichen Lebensumfeld und in Institutionen. Sexualität, die nicht gelebt werden darf und keinen Raum für Entfaltung findet ist kann auch zu problematischen Situationen führen, in denen die Grenzen anderer Menschen nicht entsprechend wahrgenommen und respektiert werden.

Die Studie von Mayerhofer, Schachner, Mandl, Seidl „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Dezember 2019 belegt, dass beinahe 53% aller Frauen mit Behinderung und etwa 40% aller Männer mit Behinderung sexuelle Gewalt in ihrem Leben erfahren mussten. Die Dunkelziffer wird weit höher vermutet, da die Hälfte der Befragten nicht ausreichend aufgeklärt wurde, fast ein Drittel gar nicht.

Aufklärung ist ein Prozess, der nicht mit einem Gespräch erledigt ist. Sie ist ein wesentlicher Teil der Begleitung von Menschen in ihrer Entwicklung zu einem möglichst selbstbestimmten und erfüllten Leben in allen Lebensbereichen. Es bleibt zu wünschen, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen mehr Unterstützung erhalten, um sich dem Thema Liebe und Sexualität in einer zufriedenstellenden Form nähern zu können.

Liebe und Sexualität hat aber auch einen rechtlichen Hintergrund. Hier ein paar „hard facts von der rechtlichen Seite zur Orientierung:

  • Sind beide Jugendlichen über 14 Jahre, sind- abhängig vom Altersunterschied und der Einsichtsfähigkeit- grundsätzlich alle Formen des sexuellen Kontakts, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt.
  • In Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz wird festgehalten, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
  • Und da gibt es schließlich auch den Artikel 23 der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung, der Maßnahmen fordert damit alle Menschen im heiratsfähigen Alter, Ehe schließen können und frei über die Fragen von Familienplanung entscheiden können. Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Familie, Familienplanung und Familienleben wie Menschen ohne Behinderung auch. Der Staat hat für entsprechende Unterstützung zu sorgen.
  • Bleibt noch die Tatsache, dass es sich bei der Frage um Partnerschaft und Sexualität um höchstpersönliche Rechte von Personen handelt. Eine Vertretung oder ein Untersagen einer Verbindung ist rechtlich nicht möglich.

Je mehr man weiß, umso mehr Fragen tauchen erfahrungsgemäß auf:

Die Rechtsberatung der Lebenshilfe bietet Antworten auf der rechtlichen Basis, die oft in jedem Einzelfall anders zu interpretieren ist.

In der Beratungsstelle der Lebenshilfe können alle persönlichen Themen und auch Fragen zu Liebe und Sexualität besprochen werden.

Im BASKI Bildungsprogramm der Lebenshilfe gibt es Workshops für Frauen und Männer mit Behinderung zum Thema Liebe und Sexualität, in denen individuelle Fragen erarbeitet und beantwortet werden.

Wir kooperieren mit anderen Trägern innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe, die für Menschen mit Behinderung Beratung, Fortbildung und Assistenz zum Thema Liebe und Sexualität anbieten.

 

DSAin  Monika Schlacher, BA

BASKI Lebenshilfen Soziale Dienste GmbH
BASKI ist die Abkürzung für Basic Skills (Grundfähigkeiten).

Maga. Elke Mori

Rechtsberaterin der Lebenshilfe Steiermark
Rechtsberatung für Menschen mit Behinderung


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